Auch im Geraer Amtsgericht flunkern mitunter die Zeugen
Porträt
Das Justizzentrum Gera beherbergt Landgericht Gera und Amtsgericht Gera. Foto: Tino Zippel
Die Zeugenaussage ist das wichtigste Beweismittel vor Gericht. Aus diesem Grund wird das Lügen bestraft. Dabei droht dem Falschaussager nicht nur eine Geld-, sondern auch eine Freiheitsstrafe. Ein derartiges Urteil fiel kürzlich am Geraer Amtsgericht.
Gera. Hartnäckig hatte der Mitarbeiter auf seiner Aussage bestanden, die die Unschuld seines Chefs bezeugen sollte. Nur sprach zu viel dagegen, und der Mann begab sich auf dünnes Eis, als er die Falschaussage auch noch beeidigte. Und so wurden nicht nur die Geschäftsführer einer Autowerkstatt wegen unlauteren Wettbewerbes verurteilt. Der Zeuge selbst fand sich Monate später wegen Meineides auf der Anklagebank wieder. Ob er nun aus falschverstandener Loyalität gelogen hatte oder sich vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt fühlte; das ist letztlich egal. Den Angestellten kommt die Lüge auf jeden Fall teuer zu stehen. Das Urteil, das kürzlich am Geraer Amtsgericht fiel: Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und Zahlung von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. "Es wird vor Gericht zwar in etlichen Fällen bewusst gelogen, oft beruhen falsche Angaben aber auch auf Erinnerungslücken oder Missverständnissen", sagt Siegfried Christ, Sprecher des Amtsgerichtes Gera. Wie auch immer: Allen technischen Finessen der Kriminologen zum Trotz, die Zeugenaussage ist und bleibt das wichtigste Beweismittel. Und trotzallem gehört es eben auch zu den unzuverlässigsten. Was jemand vor Gericht kundtut, kann darüber entscheiden, ob Recht haben und Recht kriegen zwei verschiedene Dinge sind. "Weil die Richtigkeit der Urteile oft von Zeugenaussagen abhängt, ist eine Falschaussage kein Kavaliersdelikt, sondern wurde vom Gesetzgeber bewusst unter Strafe gestellt", erklärt Siegfried Christ. Im Falle eines Meineides liegt die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Bei einer falschen uneidlichen Aussage drohen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Allerdings, und das ist ein offenes Geheimnis, ist es nicht einfach zu beweisen, dass ein Zeuge vorsätzlich gelogen hat. Vielleicht hat er sich nur falsch erinnert oder war davon überzeugt, wahrheitsgemäß ausgesagt zu haben? Doch wenn Aussicht auf Erfolg besteht, gesicherte Erkenntnisse vorliegen, erhebe die Staatsanwaltschaft Anklage, heißt es. Wie oft das im Jahr passiert, dazu wird am Amtsgericht keine Statistik geführt.
Mit den Betroffenen kann der Richter kein Mitleid haben. Vor jeder Vernehmung würden Zeugen auf die Konsequenzen einer Falschaussage hingewiesen. Werden sie vereidigt ein Mittel, zu dem Richter greifen, wenn sich Zeugenaussagen widersprechen dann vermittelt spätestens das Ritual, das Nachsprechen der Eidesformel, dass dies nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. "Jeder Strafmündige kann erkennen, dass er die Wahrheit zu sagen hat." Und dabei gilt: "Niemand muss aussagen, was er nicht aussagen kann", so Christ. Etwa, wenn man sich an Umstände einer lange zurückliegenden Straftat nicht erinnern kann. Doch häufig geraten Zeugen in einen Interessenskonflikt. Für Angehörige oder enge Freunde ist die Versuchung groß, mit etwas Flunkern aus der Bredouille zu helfen. Schwierig sei es, weiß Christ, wenn die Opfer einer Straftat im Zeugenstand stehen. Wo endet da die Schilderung von Fakten und wo beginnt das Dickauftragen, damit der Angeklagte zu seiner Strafe kommt? Sehen es Richter Zeugen an, wenn sie lügen? Siegfried Christ schüttelt den Kopf: "Die Körpersprache kann ein Indiz sein, manche Auffälligkeiten sind aber auch darauf zurückzuführen, dass Zeugen ohnehin aufgeregt sind, wenn sie einen Gerichtssaal betreten". Auffällig ist hingegen, wenn eine Schilderung gegen eine plausible Erklärung des Tatherganges verstößt. Aber letztlich kann auch der Wahrheit entsprechen, was auf den ersten Blick aller Wahrscheinlichkeit entgegen steht. Besonders groß ist die Chance, dass Lügen auffliegen, wenn Zeugenaussagen von Sachverständigen geprüft werden. Oder wenn Zeugen mit anderen Aussagen konfrontiert werden. "Da habe ich schon 180-Grad-Wendungen erlebt", sagt der Richter. Besonders gern geflunkert wird bei vermeintlich harmlosen Verfahren, in die jedermann irgendwie geraten kann. Etwa wenn es um Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht nach Blechschäden geht. An der Rolle der Zeugen will Christ natürlich trotzdem nicht rütteln. "Oftmals kann nur durch sie der wahre Sachverhalt aufgeklärt werden." Und so empfiehlt er auch privat in verschiedenen Lebenslagen etwa bei mündlichen Verträgen einen Zeugen dabei zu haben. Natürlich einen, der die Wahrheit liebt.