Klare Grenzen gezogen

Peter Hahne zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges, demokratiefreundliches und abgewogenes Urteil gefällt. Demnach ist das neunköpfige Kleinstgremium des Bundestages für die Euro-Rettung in weiten Teilen verfassungswidrig, weil es die Rechte der Parlamentarier über die Maßen und viel zu pauschal einschränkt.

Genau so ist es. Heute fallen Entscheidungen über Milliardentranchen aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF in einem kleinen Kreis, der sich der öffentlichen Aufmerksamkeit und der parlamentarischen Gesamtkontrolle recht gut entziehen kann. Das darf nicht sein. Demokratie lebt von kontroversen Debatten, abweichenden Meinungen und dem Ringen um den besten Weg. Gerade die Entscheidungen zum Euro brauchen eine möglichst breite Basis, für die in einer repräsentativen Demokratie eben der Bundestag steht.

Der Zweck heiligt auch hier nicht die Mittel. Sicher: Nicht jeder Hinterbänkler muss zu jeder Zeit an jeder Entscheidung zum Rettungsfonds umfassend beteiligt werden. Die Regierung braucht in Krisenzeiten eine gewisse Handlungsfreiheit, um kurzfristig auf Attacken der Finanzmärkte reagieren zu können. Aber: Das Königsrecht des Parlaments sollte auch in Krisenzeiten nicht auf dem Altar der forschen "Märkte" geopfert werden. Das gilt für den vorläufigen EFSF, umso mehr gilt es in der langfristigen Perspektive für den dauerhaften Rettungsschirm ESM.

Gut, das Karlsruhe früh genug auf die grundgesetzlich verbürgten demokratischen Spielregeln pocht und den übereifrigen Rettern in der Exekutive eine klare Grenze setzt. Wir können es uns nicht leisten, kontroverse Debatten aus dem Parlament zu drängen.


Peter Hahne / 29.02.12 / OTZ
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