Marksuhl: Maroder Markt stößt Zukunftsdebatte an

  • Der Marktplatz in Marksuhl soll noch in diesem Jahr saniert werden. Foto: Norman Meißner Der Marktplatz in Marksuhl soll noch in diesem Jahr saniert werden. Foto: Norman Meißner
Die Erneuerung des teils unansehlichen Marktplatzes in Marksuhl hat nicht nur etwas mit dem für Bürgermeister Martin Trostmann höchst bürkokratischen Akt der Beantragung von Fördergeld aus dem sogenannten ELER-Topf zu tun, sondern auch etwas mit der gesamten Entwicklungsperspektive der Gemeinde.
Marksuhl. Der Gemeinderat brachte auf seiner jüngsten Sitzung den Fördergeldantrag auf den Weg. In diesem mussten die Entwicklungschancen und die vorhandene Infrastruktur des 3000-Seelen-Dorfes skizziert werden. Und tatsächlich: es ist vieles von dem vorhanden, was die Geldgeber zur Bedingung machen. Angefangen von Handel, Dienstleitung, Anbindung, ärztlicher Versorgung bis zu Handwerk und Industrie.

Die Neugestaltung des Marktes will die Gemeinde laut Trostmann übrigens noch in diesem Jahr in Angriff nehmen. Alles unter der Prämisse: kein Luxus, zweckmäßig und förderfähig muss es sein. Der seit Jahren als verkehrstechnisch prekär geltende Einmündungsbereich an der B 84/Bahnhofstraße bleibt von der Gestaltung des angrenzenden Marktes unberührt. Der Aufwand dafür wäre in allen Bereichen viel zu hoch.

Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde macht Marksuhls Bürgermeister Martin Trostmann nicht allein an der Einwohnerzahl fest, auch wenn es freilich Menschen sind, die Infrastruktur erst nutzen. Die Einwohnerzahl fällt in Kürze unter die Schallmauer von 3000. Das ist zumindest für Bürgermeister Trostmann von Bedeutung. Die Thüringer Kommunalordnung billigt nämlich nur jener Gemeinde einen hauptamtlichen Bürgermeister zu, die mindestens diese Einwohnerzahl vorweisen kann. In Ausnahmefällen wie zuletzt der in der Öffentlichkeit präsente Fall von Oberhof (Trostmann: "Was das Land dort oder in Masserberg mit Millionen Euro veranstaltet ist grober Unfug") gibt es Sonderregelungen. Dorndorf im Wartburgkreis hat seit 2011 aus besagtem Grund nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister.

In Schweina im Oberland, wo die Einwohnerzahl ebenfalls unter die 3000er-Marke fiel, verhält sich die Sache nur deshalb anders, da Schweina noch erfüllende Gemeinde für Steinbach ist. In diesem Fall sieht das Gesetz (noch) einen hauptamtlichen Bürgermeister vor.

Im Raum Schweina ändern sich die kommunalen Gebietsstrukturen in Kürze aber großflächig. Den Strohhalm als erfüllende Gemeinde kann auch Marksuhl auch noch greifen, denn Wolfsburg-Unkeroda bedient sich der Verwaltungsdienste.

Dennoch denkt man in Marksuhl mit Blick auf ein Gesetz (siehe unten) über Grundsätzliches nach. Wie soll es in Zukunft werden? Wohin soll die Reise gehen? Soll man überhaupt reisen?

Allein an einem hauptamtlichen Bürgermeister macht "Dorfschulze" Trostmannn die dauernde Leistungsfähig einer Gemeinde nicht fest. Das sei nicht das einzige Kriterium, betreffe es doch nur (s)eine Person. Amtskollege Andreas Gleichmann habe im benachbarten Berka/Werra gezeigt, was ein ehrenamtlicher Bürgermeister mit großen Engagement vollbringen kann.

Vor dessen Leistung zieht Trostmann den Hut. Dennoch will Gleichmann den hauptamtlich verankerten Posten nicht. Aber das ist eine andere Geschichte. Seit Kurzem wird im Marksuhler Gemeinderat jedenfalls eine Leitbilddebatte geführt. Sie ist die Grundlage künftiger Entwicklungen. Die Debatte wird noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, zuletzt am 20. März. Für die zweite Jahreshälfte erwartet Trostmann Resultate und eine Antwort auf die Frage, wie es in und mit Marksuhl weitergehen wird. Ende 2015 endet dafür die gesetzliche Frist. Die Gemeinde setze sich also noch nicht unter Druck.

Vorrang habe derzeit der Marktplatz, weil dort akuter Handlungsbedarf bestehe. Und da Fördergeld häufig auf sich warten lasse, beinhaltet der Gemeinderatsbeschluss den sogenannten "förderunschädlichen Vorhabensbeginn", was nichts anderes heißt, als dass allein die Fördergeldzusage reicht, um die Bagger anrollen zu lassen.

Die gemeindlichen Strukturen:

Im Dezember 2011 hat der Thüringer Landtag einen Beschluss über die Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen gefasst. Darin heißt es unter anderem, dass Folgendes sichergestellt werden soll:

  • Besondere Berücksichtigung der Interessen von Gemeinden mit Versorgung- und Entwicklungsfunktionen für ihr Umland und die Stärkung der zentralen Orte. Ziel von Gemeindezusammenschlüssen soll die Stärkung der kommunalen Strukturen sein. Die Beauftragung von erfüllenden Gemeinden soll künftig nicht mehr erfolgen.
  • Im Prozess der Gemeindeangliederung liegt der Stärkung der zentralen Orte ein zu berücksichtigendes Gemeinwohlinteresse zu Grunde. Im Vordergrund steht die Stärkung der zentralen Orte. Kommt es zu Neugliederungen im Umlandbereich zentraler Orte, müssen diese grundsätzlich unter Einbeziehung des zentralen Ortes erfolgen (Marksuhl/Berka/Werra - die Red.). Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Entwicklung der Einwohnerzahl der neu zu bildenden Gemeinde sind zu berücksichtigen.
  • Die Einwohnerzahl einer sich selbst verwaltenden Gemeinde soll mindestens 5000 Einwohner betragen. Wird eine Gemeinde durch Zusammenschluss oder Eingliederung neu gebildet oder vergrößert, soll sie auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung dauerhaft über mindestens 500 Einwohner verfügen.

Jensen Zlotowicz / 04.04.12 / TLZ
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