Unangeleinte Hunde auf der Rasenmühleninsel in Jena lösen Gerichtsverfahren aus
Porträt
Sissi (rechts) und Franz wurden ohne Leine im Paradies erwischt. Foto: privat
Der Rechtsanwalt des Hundehalters sieht den Leinenzwang für Hunde in Jena als rechtswidrig an. Der Richter verlangt nun eine behördliche Auskunft.
Jena. Zwei kleine Jack-Russel-Hunde könnten die Stadtverwaltung in die Klemme bringen: Sissi und Franz sind mit 12 und 13 Jahren zwar schon recht betagt, doch waren sie gestern Auslöser eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Jena. Die beiden Vierbeiner waren natürlich nicht mit vor dem Richter Andreas Wiegler erschienen, dafür aber Hundebesitzer Stefan Matz und sein Anwalt Alexander Suck. Für Letzteren ist es rechtlich nicht vertretbar, dass sein Mandant ein doppeltes Bußgeld aufgebrummt bekam, weil er seine Vierbeiner im Paradies ohne Leine hat laufen lassen. Der Verteidiger meint: Die Stadt Jena könne so lange keinen Leinenzwang im Paradies erheben, wie sie keine extra ausgewiesenen Freilauf-Flächen für Hunde im Stadtgebiet vorhalte. Andere Städte besäßen solche Flächen schon seit längerem. Und in der aktuellen Rechtssprechung werde das auch so gesehen, betont Suck. Er verweist auf Urteile der Oberlandesgerichte Niedersachsens und Thüringens. So sei jüngst auch ein Leinenzwang in der Stadt Mühlhausen gekippt worden. Zustande gekommen war der gestrige Verhandlungstermin dadurch, dass Stefan Matz am 14. Juli des 2011 mit seinen Vierbeinern auf der Rasenmühleninsel unterwegs war und dort von einem Mitarbeiter des Zentralen Ermittlungs- und Vollzugsdienstes der Stadtverwaltung angesprochen wurde, weil er die Hunde nicht an der Leine gehalten hatte. Da genau jener Kontrolleur den Hundehalter schon das zweite Mal erwischt hatte, sprach er ein Bußgeld von 35 Euro aus. Das erste Mal waren es noch 25 Euro. Bezahlt hat Stefan Matz jedoch beide Strafgelder nicht, sondern er zog vor Gericht: "Wir wollen den Leinenzwang, den die Stadt Jena erhebt, weg haben." Und sein Anwalt ergänzt: "Der Leinenzwang ist rechtswidrig. Er kann nur erhoben werden, wenn die Stadt im Gegenzug Hundewiesen ausweist, wo die Tiere ohne Leine ausgeführt werden können. Aber die gibt es bis jetzt nicht." Diese Situation bestätigten gestern der vor Gericht als Zeuge aussagende Mitarbeiter der Verwaltung sowie eine weitere Mitarbeiterin der Stadtverwaltung gegenüber dieser Zeitung. Solche Flächen gebe es nicht, und sie seien wohl auch nicht angedacht. Dabei wird auch auf die Knappheit von freien Flächen im Stadtgebiet verwiesen.
Für eine Stellungnahme des Jenaer Rechtsamtes war gestern niemand mehr zu erreichen. Beim Jenaer Tierschutzverein (TSV) sieht man das Problem genauso wie Stefan Matz. "Die Stadt muss endlich Freilauf-Flächen für Hunde ausweisen", sagt TSV-Chefin Judith Kluger. Richter Andreas Wiegler sprach im Amtsgericht gestern noch kein Urteil. Er ordnete an, dass die Stadt zur behördlichen Auskunft aufgefordert werde, warum sie in städtischen Parks und Anlagen Leinenzwang erhebe, aber keine Hundewiesen bereitstelle. Anwalt Alexander Suck rechnet nun etwa in einem halben Jahr mit einem Urteil. Stefan Matz ist jedenfalls bereit, notfalls auch vor die höhere Instanz zu ziehen.
Unangeleinte Hunde auf der Rasenmühleninsel in Jena lösen Gerichtsverfahren aus
Kommentare
03.04.12 - 15:14
Haiko Herrmann
Ich hatte bis jetzt erst einmal das Vergnügen mit den Damen und Herren vom Ordnungsamt. Es ist schon eigenartig wie in Jena mit dem Thema Hunde umgegangen wird. Wie oben geschrieben sind Freilaufflächen für Hunde gleich Null. Zum zahlen der Hundesteuer sind wir gut genug ! Hoffen wir auf einen positiven Ausgang und auf Einsicht der Stadt Jena.