Jena. Eine Wohngemeinschaft in Jena-Winzerla geriet ins Blickfeld der Drogenfahnder. Ein schneller Versuch der Entsorgung schlug fehl.

• Das Landgericht Gera hat gegen ein Trio aus Jena verhandelt.
• Die Angeklagten standen im Verdacht des Drogenhandels.
• Beim Urteil profitieren sie von der neuen Gesetzgebung.

Ein Drogen-Trio aus Jena hat von der gelockerten Cannabis-Gesetzgebung profitiert: Zwei Männer kamen am Montag mit milden Strafen davon. Das Verfahren gegen eine mitangeklagte Frau wird gegen die Leistung von Arbeitsstunden eingestellt.

Der Hauptangeklagte hatte im Gefängnis in Hohenleuben einen Drogenhändler kennengelernt, der ihn für Jenaer Geschäfte einspannte. Nach der Entlassung handelte der Mann deshalb mit Marihuana und Crystal. Er wohnte bei einem Paar im Jenaer Stadtteil Winzerla, das nun ebenfalls mit auf der Anklagebank saß. Der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels bestätigte sich nicht. Zwar lag im Flur der Wohnung eine Gartensäge: Das Gericht glaubte aber, dass diese nicht zur Absicherung von Drogengeschäften gedacht war.

Hauptangeklagter war vermindert schuldfähig

Für den Hauptangeklagten sprach, dass er mit seiner vollumfänglichen Aussage auch Aufklärungshilfe gegen andere Täter geleistet hat. Zudem handelte er wegen seiner langjährigen schweren Drogensucht im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, ergab ein Gutachten. Deshalb mindern sich für ihn die Strafrahmen doppelt. Die dritte Strafkammer spricht trotz 23 Vorstrafen eine Haftstrafe von nur zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Kammer folgt damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Im Gegensatz zur Forderung der Anklagebehörde, dass der Mann als Bewährungsauflage gemeinnützige Arbeit leisten soll, schreibt das Gericht diese Auflage nicht fest, weil der Angeklagte einer Beschäftigung als Lagerarbeiter nachgeht. Er muss aber künftig drogenfrei leben und dies über Screenings nachweisen.

Geldstrafe und Einstellung gegen Auflage für ein Jenaer Paar

Der zweite Angeklagte kommt mit 90 Tagessätzen Geldstrafe zu je 10 Euro davon. Das Verfahren gegen seine Ehefrau wird eingestellt, wenn sie binnen sechs Monaten 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet.

Die Urteile sind rechtskräftig.

Weitere aktuelle Gerichtsberichte