Gera. Zwei Männer räumen sexuelle Handlungen ein, bestreiten aber, dass es eine Vergewaltigung war. Die Frau leidet noch heute – unser Bericht vom Prozessauftakt in Gera.

Das Verbrechen hatte für große Aufmerksamkeit gesorgt: Wurden mehreren Frauen bei einer Party im Hofwiesenpark K.-o.-Tropfen ins Getränk gemischt, um sie zu vergewaltigen? Die Staatsanwaltschaft hat einen 22- und einen 24-Jährigen, beide als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, angeklagt.

Sie wirft ihnen vor, am 8. August 2021 eine erheblich betrunkene Frau mit nach Hause genommen zu haben. In einem Zustand, in der sie nicht den entgegengesetzten Willen äußern konnte, hätten beide Angeklagten mit ihr Geschlechtsverkehr vollzogen. Strafbar sei das als gemeinschaftliche Vergewaltigung, sagt Staatsanwalt Andreas Petzel.

Mindeststrafe bei einer Verurteilung beträgt zwei Jahre Freiheitsstrafe

Die Mindeststrafe beträgt bei einer Verurteilung zwei Jahre Haft. Ob K.-o.-Tropfen zum Einsatz gekommen waren, ließ sich nicht nachweisen. Auch zwei andere Frauen auf der Party klagten über Ausfallerscheinungen. Beide Angeklagte sagen aber, dass sie gar nicht auf dem Partygelände waren, sondern zu spät gekommen waren.

Die Geschädigte kann sich an die Taten nicht erinnern. Sie war am Morgen danach in der Wohnung eines Angeklagten aufgewacht, erstattete Anzeige. Die genommenen Spuren enthielten die DNA beider Angeklagter. Beide räumen auch ein, mit der Frau intim gewesen zu sein. Der Jüngere gibt an, mit ihr geschlafen zu haben. Der Ältere gesteht ein, sich in ihrer Gegenwart selbst befriedigt zu haben. Doch sie bestreiten, dass es eine Vergewaltigung gewesen sei.

Angeklagter: Frau suchte nach Unterkunft

Der Jüngere habe mit der Frau vorm Veranstaltungsgelände gesprochen. „Sie sagte, dass sie in Berlin wohne und keine Unterkunft in Gera habe“, berichtet der 22-Jährige, der weitgehend auf seinen Dolmetscher verzichtet. Er habe ihr angeboten, bei ihm zu übernachten – hatte er doch sturmfrei, da seine Freundin nicht bei ihm schlief.

Der Ältere, der als Friseur arbeitet, fuhr beide im Auto zur Einraumwohnung. Auf der Fahrt habe sie begonnen, ihn zu küssen, sagt der Jüngere. Erst an der Hand, später auf den Mund. Auch in der Wohnung sei von ihr die Initiative ausgegangen, so dass sie sich ins Bett zurückgezogen haben. Dass sie stark betrunken war – zurückgerechnet waren es maximal 2,36 Promille – will er nicht mitbekommen haben.

Das sagt der zweite Angeklagte zum Tatvorwurf

Später in der Nacht habe er mit der Frau gesprochen und sich letztlich selbst befriedigt, sagt der ältere Angeklagte. Beide wollen sich um die Frau gesorgt haben, die sich übergeben musste. Hierzu passt, dass K.-o.-Tropfen nicht zwingend einschläfernd wirken müssen. In geringen Dosen können sie aufputschend und sexuell enthemmend wirken. Als Nebenwirkung werden Übelkeit und Erbrechen genannt.

Als später der Bruder des jüngeren Angeklagten zu Besuch kam, habe er die Frau erkannt. Da habe sie erzählt, dass sie doch in Gera wohne. Sie leidet auch ein halbes Jahr später noch unter dem Vorfall. Vor Gericht sagte sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Sieben weitere Verhandlungs­termine sind angesetzt. Beide Angeklagte sitzen in Untersuchungshaft.

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