Gera/Jena. Über einen ungewöhnlichen Antrag musste das Landgericht Gera am Donnerstag entscheiden. Der Prozess arbeitet den Tod eines chinesischen Studenten in Jena auf.

Das Landgericht Gera sieht keine Notwendigkeit, in der Verhandlung nach dem Tod eines Chinesen in Jena die Serie „Hannibal“ im Gerichtssaal anzuschauen. Einen entsprechenden Antrag hatten die Nebenklage-Vertreter im Prozess gestellt, um anschließend die forensische Psychiaterin genauer befragen zu können. Die erste Strafkammer lehnte das Unterfangen am Donnerstag ab.

Die Sachverständige hatte ihr Gutachten nach dem Anschauen der drei Staffeln zu je 13 Folgen ergänzt: Demnach sieht sie keine Muster aus der Serie bei den Antworten des Beschuldigten während ihrer Untersuchung.

Schauspieler Mads Mikkelsen in der Rolle des Hannibal Lecter Foto: obs/SAT.1/NBC
Schauspieler Mads Mikkelsen in der Rolle des Hannibal Lecter Foto: obs/SAT.1/NBC © zgt

Sie bleibt der klaren Auffassung, dass der Beschuldigte psychisch erkrankt ist. Die fiktive Serie handelt vom kannibalistischen Serienmörder Hannibal Lecter.

Nebenklagevertreter Christian Stünkel will nun mit den Eltern des getöteten Studenten sprechen, ob er einen Ablehnungsantrag gegen die Kammer stellen soll. Das Verfahren wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft belangt im Sicherungsverfahren einen vietnamesischen Studenten. Er soll im August 2018 im Zustand der Schuldunfähigkeit einen chinesischen Studenten in Jena umgebracht haben. Sie strebt die dauerhafte Unterbringung des jungen Manns in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus an.

Studenten-Mord in Jena: Nicht alle Leichtenteile wurden gefunden