Deutsche Bahn: Juristin in spe verklagt Konzern wegen 4,60 Euro
Klage erfolgreich
Deutsche Bahn: Junge Juristin legt sich mit Konzern an
Zwei Neuerungen: So will sich die Deutsche Bahn verbessern
Zwei Neuerungen: So will sich die Deutsche Bahn verbessern
Die Deutsche Bahn will kurzfristig zwei Verbesserungen umsetzen, damit Bahnfahren angenehmer wird.
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Berlin/Münster.Eine Rechtsreferendarin aus Münster hatte bei der Deutschen Bahn versehentlich ein Fahrradticket gebucht. Sie wehrt sich – mit Erfolg.
Eine angehende Juristin hat die Deutsche Bahn wegen eines versehentlich gekauften Tickets verklagt – und gewonnen. Das Unternehmen muss der Rechtsreferendarin aus Münster nun 4,60 Euro plus Zinsen erstatten. Das hat das Amtsgericht Frankfurt/Main entschieden, wie das Fachportal lto.de berichtet (Az. 31 C 236/22 (96)).
Der kurios anmutende Streit könnte durchaus Bedeutung für viele Fahrgäste der Deutschen Bahn haben. Denn der Anlass ist alltäglich: Die angehende Volljuristin hatte ihr Ticket laut Bericht in der Bahn-AppNavigator gebucht und war in Eile. Dabei habe sie versehentlich auch ein Fahrradticket hinzugebucht.
Ihren Irrtum meldete sie laut eigenen Angaben unverzüglich der Bahn und forderte das Unternehmen auf, ihr den Preis für das Fahrradticket in Höhe von 4,60 Euro zu erstatten. Der Kundenservice habe sich allerdings stur gestellt.
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Deutsche Bahn muss Ticketpreis "wegen ungerechtfertigter Bereicherung" erstatten
Nachdem auch ein anwaltliches Anschreiben erfolglos geblieben sei, reichte sie erfolgreich Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main ein: Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Erstattung des Betrages "wegen ungerechtfertigter Bereicherung".
Da die angehende Juristin glaubhaft habe machen können, an dem Tag tatsächlich ohne Fahrrad unterwegs gewesen zu sein, sei in dem Erwerb des Fahrradtickets ein Irrtum zu sehen. Dem Argument der Bahn, dass wegen der Buchung ein Fahrradplatz im System als belegt gebucht worden sei, folgte das Gericht nicht.
Bei den Kosten für die Erstattung bleibt es für die Deutsche Bahn übrigens nicht. Hinzu kommen laut Bericht zum einen 16 Cent Zinsen, zum anderen Anwaltskosten in Höhe von 76,44 Euro. (bee)