Gera. Ein ehrenamtlicher Ex-Politiker ist verurteilt worden: Bei der Verkündung hat er gejubelt.
Die Staatsanwaltschaft Gera verzichtet auf Rechtsmittel nach dem Prozess gegen drei Männer, die in Meuselwitz (Altenburger Land) am bewaffneten Drogenhandel beteiligt waren. Damit ist auch das Urteil gegen einen ehemaligen Stadtrat rechtskräftig, den das Landgericht Gera zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte.
Zwei Bekannte hatten entschieden, Marihuana anzubauen, darunter der der 44 Jahre alte Ex-Stadtrat, der auch aktiver Feuerwehrmann in seinem Heimatort an der thüringisch-sächsischen Grenze ist. Die Ernte wollten beide zum Verkauf anbieten. Sie gerieten bei der Suche nach einem Kunden an eine Vertrauensperson der Polizei. Sie lieferten für 4000 Euro zunächst 790 Gramm Marihuana und verabredeten danach einen weiteren Deal über drei Kilogramm. Diesen wickelte der 51-jährige Angeklagte ab und warb noch einen Bekannten an, der die Drogen während des Geschäfts in seiner Gartenhütte bewachen sollte. Die Handschellen klickten.
Polizei hat Handytelefonate abgehört
Der Ex-Stadtrat war bei dem Geschäft nicht zugegen. Seine Tatbeteiligung war aber über abgehörte Handytelefonate nachweisbar. Normalerweise wollte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten für den gelernten Zimmermann erreichen. Der Angeklagte bat um Gnade.
Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf machte sich die Entscheidung nicht leicht. Sie hielt ihm die tiefe Reue, die Kooperation bei der Durchsuchung und die Schockwirkung von vier Monaten Untersuchungshaft zugute. Zudem habe es sich um ein von der Polizei überwachtes Geschäft gehandelt, bei dem die Drogen nicht in Umlauf kamen.
Angeklagter jubelt über Urteil, musste aber noch zittern
Bei der Urteilsverkündung einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, hatte der Angeklagte gejubelt. Er musste aber noch zittern, weil die Staatsanwaltschaft nicht gleich auf eine Revision verzichten wollte. Das ist laut Oberstaatsanwalt Horst Sauerbaum nun geschehen, das Urteil sei rechtskräftig, teilte er unserer Zeitung am Freitag mit. Der Hauptangeklagte erhält demnach eine Haftstrafe von vier Jahren und wird in die Entziehungsanstalt eingewiesen. Der Helfer aus der Gartenhütte kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
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