Berlin. Ein Hartz-IV-Empfänger kann nach Modernisierungen die Miete nicht zahlen. Darf er trotzdem bleiben? Das BGH klärt eine Grundsatzfrage.

Er lebt seit Jahrzehnten in der Wohnung – seine Eltern waren bereits in den 1960er Jahren eingezogen. Nun geht es einem Berliner Hart-IV-Empfänger wie vielen, die in der Hauptstadt leben: Die Hauseigentümer sanieren, die Mieten steigen. Oft in utopische Höhen. Gerade für jene, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Der Bundesgerichtshof muss sich am Mittwoch mit dem Fall des Mannes beschäftigen – und damit, was ein Härtefall ist. Die Frage: Muss der Hartz-IV-Empfänger wegen der deutlichen Mieterhöhung seine Wohnung aufgeben? Die Vermieterin hat eine klare Antwort auf die Frage – wenn er es sich nicht leisten oder das Amt nicht zahlen will, muss er eben raus.

Hartz-IV-Empfänger soll mehr Miete zahlen – wegen Modernisierung

Die erste Runde des Rechtsstreits fand bereits im November 2018 statt. Damals noch vor dem Berliner Landgericht. Wo man der Vermieterin durchaus das Recht zusprach, die Miete um ein paar Euro zu erhöhen. Aber eben nicht so umfangreich, wie sie das offensichtlich gern getan hätte.

Zum allergrößten Teil sei die Mieterhöhung nicht zu rechtfertigen, entschieden die Richter im November. Die Vermieterin hat das Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1929 besser gedämmt. Außerdem ließ sie die Balkone vergrößern und einen stillgelegten Fahrstuhl wieder in Schuss bringen.

Braucht er eine so große Wohnung überhaupt?

Grundsätzlich dürfen Modernisierungskosten bis zu einer bestimmten Grenze auf die Miete aufgeschlagen werden. Das Gesetz schützt aber Mieter, die eine Erhöhung derart hart trifft, dass diese „auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist“. Darauf beruft sich der Hartz-IV-Bezieher.

Dabei tut es aus Sicht der Richter nichts zur Sache, ob der Mann überhaupt so eine große Wohnung braucht.

  • Er lebt auf 86 Quadratmetern,
  • bekommt vom Amt 460 Euro zu Wohnen,
  • schon vor der Erhöhung lag die Kaltmiete bei mehr als 570 Euro,
  • dazu kamen monatlich 90 Euro Heizkostenvorschuss.

Die Vermieterin will 240 Euro mehr. Eine Studie zeigte kürzlich, dass jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger nicht genug Geld für seine Miete bekommt.

Oberste Zivilrichter könnten noch am Mittwoch entscheiden

Sinn und Zweck der Härte-Regelung sei gerade, dass Wohnungen nach der Modernisierung auch für Mieter mit geringem Einkommen finanzierbar blieben. Entsprechend wurde der Streit an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe verlegt.

Nun kommt es darauf an, ob die obersten Zivilrichter in Karlsruhe das genauso sehen. Sie können ihr Urteil gleich am Verhandlungstag verkünden oder dafür einen eigenen Termin in nächster Zeit ansetzen.

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    Hubertus Heil plant derzeit eine Arbeitsmarktreform, die auch Hartz-IV betrifft. Fest steht bereits, dass Hartz-IV-Empfänger ohne Partner mehr Geld bekommen sollen. Verhältnismäßig viele syrische Flüchtlinge beziehen oft Hartz-IV – das hat Gründe. (ses/dpa)