Berlin. Für 21 Millionen Krankenversicherte sind die Beiträge gestiegen. Ein Wechsel kann viel Geld sparen. Tipps für den Kassenvergleich.

Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat das Jahr unerfreulich begonnen: 19 Krankenkassen haben zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht – darunter die meisten der mitgliederstarken AOK. Für mehr als ein Viertel der Versicherten ist der Gesundheitsschutz damit teurer geworden.

Das allein muss noch kein Grund sein, die Kasse zu wechseln. Es ist aber eine gute Gelegenheit, mal über die eigene Krankenversicherung nachzudenken: Wer mit dem Service, den freiwilligen Zusatzleistungen oder der Höhe des Beitrags seiner Kasse unzufrieden ist, sollte sich nach einem neuen Anbieter umsehen. Dabei lässt sich mitunter ein dreistelliger Betrag pro Jahr einsparen, denn die Zusatzbeiträge unterscheiden sich erheblich.

Große Preisunterschiede zwischen den Krankenkassen

Bei der günstigsten überregional tätigen Krankenkasse, der HKK, zahlen Versicherte 0,69 Prozent Zusatzbeitrag. Einige große Kassen, etwa die Barmer oder DAK-Gesundheit, verlangen 1,6 Prozent. Bei einem Monatseinkommen von 3000 Euro macht das für Selbstständige einen Unterschied von gut 290 Euro im Jahr.

Angestellte teilen sich die Ersparnis mit ihrem Arbeitgeber – schließlich übernimmt der auch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Wer bei der Krankenversicherung spart, zahlt allerdings etwas mehr Einkommensteuer. Denn Krankenversicherungsbeiträge lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.

Mit passenden Extras sparen

Die Höhe des Beitrags ist aber nicht alles. Denn die Leistungen der Kassen unterscheiden sich etwas. Zwar ist der Großteil gesetzlich vorgeschrieben, viele Krankenkassen bieten darüber hinaus aber freiwillige Extras an, etwa einen Zuschuss zu Fitnesskursen, für Osteopathie oder eine zusätzliche Untersuchung zur Krebsfrüherkennung.

Wer solche Zusatzleistungen regelmäßig nutzt, kann mehr sparen, wenn er die Kasse nach den passenden Extras aussucht statt nach Beitragshöhe.

Viele Kassen geben zum Beispiel zwischen 150 und 550 Euro für bis zu zwei Sportkurse im Jahr dazu. Für die professionelle Zahnreinigung ist bei einigen Anbietern ebenfalls ein ordentlicher Zuschuss drin. Impfungen gegen Grippe, die Viruserkrankung FSME und für Fernreisen erstatten viele Versicherungen voll – auch wenn der Patient zu keiner Risikogruppe gehört.

Bei diesen Kassen stimmen Preis und Leistung

Der Geldratgeber Finanztip ermittelt jedes Jahr in einem umfassenden Vergleich Krankenkassen mit einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Für die aktuelle Untersuchung hat Finanztip zunächst 4800 Leserinnen und Leser nach ihren Präferenzen bei der Wahl der Krankenkasse befragt und bei den 20 größten Krankenkassen recherchiert, welche Extras Versicherte besonders häufig in Anspruch nehmen.

Basierend darauf hat Finanztip 25 Merkmale aus acht Kategorien verglichen: Beitrag, Serviceangebot, Vorsorge, Zähne, Familie, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz. Benotet wurden die Leistungen von 16 bundesweit tätigen Versicherungen, darunter besonders günstige Kassen, besonders leistungsstarke und besonders große Anbieter.

Im Finanztip-Vergleich mit Abstand am besten abgeschnitten hat in diesem Jahr die HKK. Sie ist nicht nur die günstigste bundesweit tätige Kasse, sondern konnte auch mit umfangreichen Zusatzleistungen punkten. Die Spitzenreiterin der vergangenen Jahre, IKK Classic, landete diesmal auf Platz 2. In die Top 5 schafften es außerdem Big direkt gesund, BKK VBU und Energie-BKK.

Breites Angebot: Beim Vergleich von Krankenkassen kommt es neben der Beitragshöhe vor allem auf die Leistungen an, die zu einem passen sollten.
Breites Angebot: Beim Vergleich von Krankenkassen kommt es neben der Beitragshöhe vor allem auf die Leistungen an, die zu einem passen sollten. © picture alliance / Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa | Jens Kalaene

Servicequalität ist nur schwer zu vergleichen

Wie gut eine Krankenkasse tatsächlich ist, zeigt sich oft erst im Ernstfall. Bekommt man als Kunde kompetente Auskünfte? Muss man lange kämpfen, bevor die Versicherung eine Kur oder passende Gehhilfe bewilligt? Viele Leistungen sind zwar gesetzlich festgelegt, die Kasse muss sie aber erst genehmigen. Wie sich Versicherungen in solchen Situationen verhalten, lässt sich nur schwer vergleichen.

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Service- und Versorgungsqualität künftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen sollen. Bis es so weit ist, bleibt erst mal nur, andere nach ihren Erfahrungen zu fragen.

Der Geldratgeber Finanztip hat bewertet, ob die Krankenkassen auf ihrer Internetseite darüber informieren, wie Kunden Widerspruch einlegen können, wenn Leistungen wie eine Reha oder Krankengeld abgelehnt werden. Auch untersucht wurde, ob die Anbieter Statistiken zu geführten Widerspruchsverfahren und Gerichtsprozessen gegen Versicherte veröffentlichen. In dieser Transparenzbewertung konnten sich im Vergleich zum Vorjahr einige Kassen verbessern. Eine sehr gute Bewertung erreichten nur vier.

Kasse hat Preise erhöht? Bis Ende Januar kündigen

Wer sich für eine neue Krankenkasse entschieden hat, kann unkompliziert wechseln. Nachdem der Aufnahmeantrag der neuen Kasse ausgefüllt ist, kündigt diese dem alten Anbieter und informiert auch den Arbeitgeber. Versicherte, deren Krankenkasse zum Jahreswechsel den Beitrag erhöht hat, können noch bis zum 31. Januar sonderkündigen und sich ab 1. April bei der neuen Kasse versichern. Wer schon mehr als zwölf Monate Mitglied bei seiner Krankenkasse ist, kann unabhängig von Preiserhöhungen jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten die Kasse wechseln.

Wer allerdings auf sogenannte Hilfsmittel wie einen Rollstuhl angewiesen ist, sollte beachten: Jede Krankenkasse hat eigene Verträge mit den Herstellern ausgehandelt. Nach einem Kassenwechsel kann es sein, dass man Produkte oder Medikamente eines anderen Herstellers nehmen muss. Wer gerade erst Leistungen wie eine Psychotherapie genehmigt bekommen hat, sollte den Wechsel besser verschieben. Hat die Behandlung noch nicht begonnen, muss sie nach einem Kassenwechsel neu beantragt werden.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.