Berlin. Kauf von Bahntickets, Spritpreise, Verträge kündigen: 2022 bringt Verbrauchern neben Neuerungen auch Preiserhöhungen.

  • 2022 kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einige Änderungen zu
  • Beispielsweise ein Verbot von Plastiktüten, aber auch höheres Porto für den Briefversand
  • Unsere Übersicht zeigt, was sich mit dem Jahreswechsel alles ändert

2022 dürfte ein spannendes Jahr werden – zumindest aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Im neuen Jahr treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Manches bessert sich für Endkunden, manches wird auch teurer.

Eine ganze Reihe an Neuerungen gelten direkt ab dem 1. Januar, andere folgen erst im Laufe des Jahres. Eine Übersicht.

Verbot von Plastiktüten

Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen – die Standardtüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrwegtüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.

Teure Briefe

Die Deutsche Post hebt die Portopreise zu Jahresbeginn an. Der Standardbrief kostet dann mit 85 Cent fünf Cent mehr als bisher. Auf Postkarten müssen dann 70-Cent-Marken kleben. Sie verteuern sich um zehn Cent oder 16,6 Prozent.

Bahntickets nicht mehr beim Zugpersonal

Preisaufschläge oder Angebotsänderungen nehmen die Deutsche Bahn und Nahverkehrsunternehmen ja schon Mitte Dezember eines Jahres vorweg.

Anfang nächsten Jahres ändert sich für Fahrgäste bei der Deutschen Bahn nur eines: Im Zug können sie beim Schaffner keine Fahrkarten auf Papier mehr kaufen. Fahrgäste, die sich auf den letzten Drücker zur Mitfahrt entscheiden, müssen auf dem Bahnportal im Internet oder in der App des Unternehmens innerhalb von zehn Minuten nach Abfahrt des Zuges ein digitales Ticket kaufen. Sonst könnten sie beim Schwarzfahren ertappt werden.

ILLUSTRATION - 22.11.2018, Baden-Württemberg, Stuttgart: ARCHIV - Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand, auf dem der DB Navigator mit der Suche nach einer Fahrt von Stuttgart nach Konstanz zu sehen ist. Nach dem Einsteigen schnell noch eine Papier-Fahrkarte kaufen? In den Fernzügen der Deutschen Bahn ist das ab dem 1. Januar nicht mehr möglich. Man kann aber bis zehn Minuten nach Abfahrt ein digitales Ticket buchen - ohne Zuschlag. (zu dpa
ILLUSTRATION - 22.11.2018, Baden-Württemberg, Stuttgart: ARCHIV - Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand, auf dem der DB Navigator mit der Suche nach einer Fahrt von Stuttgart nach Konstanz zu sehen ist. Nach dem Einsteigen schnell noch eine Papier-Fahrkarte kaufen? In den Fernzügen der Deutschen Bahn ist das ab dem 1. Januar nicht mehr möglich. Man kann aber bis zehn Minuten nach Abfahrt ein digitales Ticket buchen - ohne Zuschlag. (zu dpa "22 Fakten für 22: Plastiktüte kann einpacken, das Weltall wird weiblich") Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ © dpa | Sebastian Gollnow

Emissionen: CO2 wird teurer

Am 1. Januar erhöht sich die Abgabe auf das Klimagas CO2. Das wirkt sich auf den Spritpreis an der Tankstelle aus. Nach Berechnungen des ADAC wird der Preis für Super oder Diesel deshalb um 1,5 Cent steigen. Das ist weit weniger als der kräftige Preissprung Anfang 2021 mit damals gleich sieben Cent Aufschlag pro Liter Kraftstoff.

Ökostrom: EEG-Umlage sinkt

Die Förderung des Ökostroms wird von den Verbrauchern durch eine Umlage finanziert. Nachdem diese jahrelang kontinuierlich immer höher wurde, steht Anfang 2022 eine kräftige Absenkung an. Künftig zahlen die Kunden pro Kilowattstunde 3,7 Cent für den Ökostrom. Bisher wurden 6,5 Cent fällig. Bei einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden spart man so 112 Euro.

Mindestlohn steigt

Geringverdiener können mit höheren Löhnen rechnen. Am 1. Januar erhöht sich der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,85 Euro. Im Juli kommen weitere 60 Cent pro Stunde dazu. Womöglich steigt der Verdienst weiter an, wenn die Ampel-Koalition ihren Plan verwirklicht, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben. Experten gehen allerdings davon aus, dass diese Regelung erst spät im kommenden Jahr oder Anfang 2023 in Kraft treten wird.

Tierwohl: Kükentöten verboten

Die schrecklichen Bilder vom Kükenschreddern gehören zumindest in Deutschland der Vergangenheit an. 45 Millionen männliche Küken wurden bisher einfach getötet, weil sie weder für die Produktion von Eiern noch als Brathähnchen verwertbar waren. Nach langem Streit zwischen Tierschützern und dem Landwirtschaftsministerium wird diese Praxis ab 2022 verboten. Technische Lösungen ermöglichen die Selektion der männlichen Embryonen vor dem Schlüpfen.

Pfandpflicht ausgeweitet

Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.

Alte Elektrogeräte abgeben

Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch dann annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden.

Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.

Ausrangierte Drucker oder Videorekorder einfach im Laden entsorgen lassen: Die Rücknahmepflicht des Handels für alte Elektrogeräte wird 2022 ausgeweitet.
Ausrangierte Drucker oder Videorekorder einfach im Laden entsorgen lassen: Die Rücknahmepflicht des Handels für alte Elektrogeräte wird 2022 ausgeweitet. © dpa-tmn | Jens Kalaene

Online-Geschäfte

Es wird leichter, im Internet geschlossene Verträge wieder zu kündigen. Bisher müssen Kunden oft lange suchen, bis sie eine Kündigungsfunktion auf einem Portal finden. Ab dem 1. Juli nächsten Jahres sind die Anbieter von unbefristeten Verträgen verpflichtet, einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf ihrer Seite zu platzieren.

Ab dem 1. März ändern sich auch die Kündigungsfristen. Danach abgeschlossene Vereinbarungen dürfen nur noch eine einmonatige Kündigungsfrist vorsehen. Auch die automatische Verlängerung um ein Jahr gibt es dann nicht mehr. Die Verträge können monatlich aufgelöst werden.

Gewährleistung im Handel

Die Garantierechte der Verbraucher verbessern sich. Die Beweislastumkehr bei Mängeln wird von einem halben Jahr auf ein Jahr erweitert. In dieser Zeit gilt die Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf eines Produktes bestand.

Außerdem wird ein neuer Vertragstyp eingeführt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betrifft dies digitale Produkte, etwa Musikdateien, E-Books, Apps oder Spiele. Diese Produkte erhalten ein zweijähriges Gewährleistungsrecht.

Zigaretten und Liquids: Rauchen wird teurer

Nicht nur der Griff zu Zigaretten wird 2022 teurer, auch die Konsumenten flüssiger Substanzen müssen tiefer in die Tasche greifen. Für eine Packung Zigaretten erhöht sich die Besteuerung um zehn Cent. Und ab dem 1. Juli werden nun auch die Liquids besteuert. Laut der Verbraucherzen­trale wird eine fünf Euro teure Flüssigkeit zum Rauchen 1,60 Euro teurer.

Betrug bei Kaffeefahrten erschwert

Teilnehmern an Kaffeefahrten werden bei Verkaufsveranstaltungen immer wieder Produkte aufgeschwatzt, die sie gar nicht benötigten. Zumindest zum Teil wird den unseriösen Anbietern der Branche ab dem 28. Mai das Geschäft erschwert.

Der Verkauf von Versicherungen, Bausparverträgen, Nahrungsergänzungsmitteln oder Medizinprodukten wird verboten. Auch müssen die Veranstalter die Mitfahrer besser über ihre Rechte informieren. Auch dürfen sie nicht mehr mit kleinen Geschenken oder Preisausschreiben für ihre Fahrten werben. Die Bußgelder für Verstöße verzehnfachen sich auf 10.000 Euro.

Corona-Bonus

Anerkennung der Arbeit während der Corona-Krise: Bis zu 1500 Euro Corona-Bonus können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch bis zum 31. März nächsten Jahres steuerfrei auszahlen. Auf diesen Höchstbetrag werden bereits bezahlte Prämien allerdings angerechnet.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag für Steuerzahler steigt 2022 um 240 Euro auf 9.984 Euro für Singles und den doppelten Betrag für Ehepaare. Erst ab diesem Einkommen müssen Steuern bezahlt werden. Damit bleibt Arbeitnehmern etwas mehr Netto vom Brutto übrig.

(mit dpa)