Berlin. Den Alltag organisieren lassen, wenn man es selbst nicht mehr kann: Eine Betreuungsverfügung schafft Klarheit. Tipps zur Erstellung.

So leben, wie man es für richtig hält – das wünschen sich alle. Aber was ist, wenn die eigenen Fähigkeiten nicht mehr reichen, das Leben nach den persönlichen Vorstellungen zu gestalten? Mit einer Betreuungsverfügung lässt sich vorsorgen für den Fall der Fälle. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wozu dient die Betreuungsverfügung?

Eine psychische oder körperliche Erkrankung, ein plötzlicher Unfall, eine Behinderung: Jeder kann in die Lage geraten, dass er seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht allein regeln kann – und sei es im Alter aufgrund von Demenz. In der Betreuungsverfügung kann man in guten Zeiten festlegen, wer dann als rechtlicher Betreuer unterstützend tätig werden soll.

Außerdem können die persönlichen Erwartungen an die Betreuung in der Verfügung festgehalten werden. „Man gibt einem künftigen Betreuer eine Art Gebrauchsanleitung an die Hand“, erläutert Peter Rudel, Jurist beim Cura Betreuungsverein in Berlin.

Worum kümmert sich ein Betreuer?

Die Aufgaben können je nach den Fähigkeiten der betreuten Person, Dinge noch selbst zu erledigen, mehr oder weniger umfassend sein. Mögliche Felder sind die Organisation der Pflege und einer Haushaltshilfe, die Vertretung gegenüber Behörden, Wohnungsfragen, das Bezahlen von Rechnungen oder etwa die Gesundheitssorge.

„Es geht immer um Wunsch und Wille der Person. Durch die Betreuung soll sichergestellt werden, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen kann“, sagt Barbara Dannhäuser, die für die Fachverbände SKM und SkF sowie den Caritasverband tätig ist.

Die Leiterin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung nennt als Beispiel, dass manche Betroffene Ängste entwickeln, Behörden zu kontaktieren oder Entscheidungen zu treffen: „Der Rentenantrag wird nicht gestellt und soziale Hilfen werden nicht in Anspruch genommen. Der Betreuer kann die Sache dann in die Hand nehmen“, erläutert Dannhäuser.

Was macht der Betreuer nicht?

Viele verwechseln die rechtliche mit einer sozialen Betreuung. „Die Aufgabe des Betreuers besteht nicht darin, für die betreute Person einzukaufen, sie zu pflegen, die Wohnung aufzuräumen oder ihr zum Beispiel Gesellschaft zu leisten. Er stellt aber die Versorgung und soziale Betreuung organisatorisch sicher“, sagt Jurist Rudel, der beim Cura Betreuungsverein unter anderem ehrenamtliche Betreuer ausbildet.

Wann wird eine Betreuung eingerichtet?

Ob und für welche Aufgaben ein Betreuer bestellt wird, entscheidet das Betreuungsgericht. Das geschieht auf Wunsch des Betroffenen selbst oder nach Hinweisen von Angehörigen, Nachbarn oder etwa auch einer Bank, der auffällt, dass jemand offenkundig verwirrt ist und dreimal am Tag Geld abhebt. „Es ist wichtig, dass sich diese Leute bei der Betreuungsbehörde oder dem Gericht melden, damit der Person geholfen wird“, sagt Fachfrau Dannhäuser.

Bei der Wahl des Betreuers ist das Gericht an die Betreuungsverfügung grundsätzlich gebunden. Eine Ausnahme macht es laut Bundesjustizministerium (BMJ) nur dann, wenn die Bestellung der darin benannten Person dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen würde.

Mit der Vormundschaft von früher (bis 1992) hat die Betreuung übrigens nichts zu tun. „Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Sie hat nicht zur Folge, dass die betreute Person geschäftsunfähig wird“, heißt es beim BMJ. Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft können auch Menschen mit Demenz Wünsche für ihre spätere Lebensgestaltung in einer Betreuungsverfügung niederlegen, solange sie in der Lage sind, ihren Willen zu äußern.

Auch eng vertraute Personen wie eigene Kinder kann man in die Betreuungsverfügung aufnehmen lassen.
Auch eng vertraute Personen wie eigene Kinder kann man in die Betreuungsverfügung aufnehmen lassen. © iStock | istock/vorDa

Und wenn es keine Verfügung gibt? Das Gericht prüft dann mithilfe der Betreuungsbehörde, ob jemand aus dem Familien- und Bekanntenkreis zur Übernahme der Betreuung geeignet und bereit ist. Wird das Gericht im privaten Umfeld nicht fündig, kann es einen ehrenamtlichen oder auch einen berufsmäßigen Betreuer bestellen.

Wichtig ist: Wer auf eine Verfügung nur deshalb verzichtet, weil er niemanden hat, dem er die Aufgabe überantworten möchte, sollte wissen, dass er auch bestimmte Personen ausschließen kann. „Die Verfügung ist auch dazu da, dem Gericht gegenüber klarzumachen, dass beispielsweise der missliebige Neffe auf keinen Fall in Betracht gezogen werden soll“, erläutert Expertin Dannhäuser.

Wie sollte mir ein fremder Mensch helfen können?

Je genauer in der Betreuungsverfügung steht, welche Wünsche man hat, desto eher können sie umgesetzt werden. „Wenn der Betreuer beispielsweise weiß, welche Lebens- und Essgewohnheiten die betreute Person hat, ob sie sich gern etwas gönnt oder sehr sparsam leben möchte und ob sie im Pflegefall möglichst lange zu Hause oder lieber im Heim leben möchte, ist das sehr hilfreich“, sagt Peter Rudel.

Aufschreiben könne man etwa auch, was einen freut oder ängstigt, was man im Leben gemacht hat und welche persönlichen Dinge bei einem Umzug ins Heim unbedingt mitgenommen werden sollen.

Wird ein Betreuer kontrolliert?

Betreuer müssen einmal jährlich dem Gericht einen Bericht über ihre Tätigkeit mit genauer Rechnungslegung vorlegen. Außerdem müssen sie sich wichtige Entscheidungen vom Gericht genehmigen lassen. „Das Gericht bemerkt es, wenn ein Betreuer in die eigene Tasche wirtschaften sollte“, sagt Jurist Rudel. Er betont: „Schwarze Schafe gibt es zwar überall, aber bei der Betreuung fallen sie schnell auf.“

Wer hilft mir bei der Verfügung?

Informationen und Beratungen bieten die Betreuungsvereine an. Zu finden sind die Adressen im Internet und auf den Webseiten von Trägerorganisationen, darunter Wohlfahrtsverbände wie AWO, ASB, Caritas, Diakonie, DRK oder Paritätische. Die örtlichen Betreuungsbehörden geben ebenfalls Auskunft. Ein Verfügungsformular zum Ausfüllen stellt beispielsweise das BMJ bereit.

SystemDie gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip.
Renten-ArtenGrund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente
AusnahmenSelbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit.
FinanzierungDie gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert.
ProblemeDie Unterfinanzierung resultiert hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland.
Drei SäulenDie Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.
UrsprungDie gesetzliche Rente wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt.

Betreuungsverfügung oder -vollmacht – oder beides

Die Vorsorgevollmacht ist bekannter als die Betreuungsverfügung. Dabei können sich beide Vorsorge-Instrumente sinnvoll ergänzen – oder die Verfügung ersetzt die Vollmacht. Drei Fälle:

  1. Es gibt eine Person, der ich 100-prozentig vertraue und eine Vollmacht erteile. Dann bleibt das Risiko, dass diese nicht alle am Tag X anstehenden Entscheidungen abdeckt oder dass sie einen Formfehler aufweist und von Dritten nicht anerkannt wird. „Deshalb ist ratsam, immer auch eine Betreuungsverfügung zu haben, in der die Vertrauensperson als Betreuer benannt wird“, sagt Expertin Dannhäuser.
  2. Ich habe eine bekannte Person, die sich um mich kümmern würde. Aber das Vertrauen ist nicht so groß, dass ich ihr eine Vollmacht erteilen würde. „In diesem Fall ist eine Betreuungsverfügung wegen der gerichtlichen Kontrolle die bessere Lösung. Es gab schon Fälle, in denen Bevollmächtigte, die nicht kontrolliert werden, Geld veruntreut haben“, erläutert Dannhäuser.
  3. Ich habe privat niemanden, der sich um mich kümmern könnte. Dann bleibt eine Betreuungsverfügung als einzige Möglichkeit. Benannt werden kann beispielsweise ein Betreuer eines Betreuungsvereins. „So sinnvoll eine Betreuungsverfügung ist: Man sollte dabei nicht unter Druck entscheiden. Das Gericht wählt auch ohne vorhandene Verfügung einen Betreuer aus“, rät Dannhäuser.