Berlin/Karlsruhe. Bundesgerichtshof billigt Extragebühren beim Online-Einkauf über Zahlungsdienstleister wie Paypal. Es könnte nun einen Aufschlag geben.

Wer im Internet einkauft, hat an der digitalen Ladenkasse meist die Wahl: Bezahlen per Kreditkarte, Vorkasse, Lastschrift – oder mit Zahlungsdienstleistern wie Paypal und Sofortüberweisung. Wer die letztgenannten Alternativen nutzt, ärgert sich manchmal über Zusatzgebühren, die Händler verlangen. Doch diese Aufschläge kassieren sie völlig zu Recht, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Dieser billigte am Donnerstag die umstrittenen Extragebühren für Zahlungsdienstleister.

Eigentlich sind Aufschläge für einzelne Zahlungsmittel europaweit verboten. Seit Anfang 2018 verbietet Paragraf 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift und Kreditkarte. Zuvor hatte etwa die Deutsche Bahn bis zu drei Euro zusätzlich verlangt, wenn Tickets per Kreditkarte bezahlt wurden. Auch Fluggesellschaften wie Ryanair langten zuvor mit Kreditkartenaufschlägen zu.

Ob Paypal oder Bar: Kunden zahlen letztlich immer für die Zahlungsabwicklung

Wie mit Angeboten der in den vergangenen Jahren aufgekommenen Zahlungsdienstleister Paypal und Sofortüberweisung umzugehen ist, war hingegen nicht explizit geregelt. Wie Kreditkartenanbieter lassen sie sich die Transaktion vom Händler bezahlen. Im Fall von Paypal sind es 35 Cent Fixbetrag bis 1,49 bis 2,49 Prozent von der Rechnungssumme. Nötig ist dafür ein Paypal-Konto. Reicht das Guthaben darauf nicht aus, bucht der US-Konzern das Geld etwa von einer Kreditkarte ab. Hintergrund: Paypal – mit diesen neun Tipps wird das Bezahlen einfacher

Der Anbieter der Sofortüberweisung, die Sofort GmbH, informiert den Zahlungsempfänger über die Bonität des Kunden und löst die Überweisung aus. Auch das lässt sich das Unternehmen vom Händler bezahlen.

Die obersten Zivilrichter des Landes stellten fest, dass beide Anbieter zusätzliche Leistungen erbringen. „Deshalb ist es zulässig, ein solches zusätzliches Entgelt zu erheben“, sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch bei der Urteilsverkündung (Az. I ZR 203/19).

Kunden zahlen die Kosten für die Zahlungsabwicklung letztlich immer – entweder durch allgemein höhere Preise oder durch Aufschläge für einzelne Zahlungsweisen. Doch nicht nur Paypal und Sofortüberweisung verursachen Kosten für Händler. Gebühren in ähnlicher Höhe fallen auch bei Girocard oder Kreditkarten an. Selbst das Bezahlen mit Bargeld bringt wegen der aufwendigen Handhabung laut Bundesbank Kosten von durchschnittlich 24 Cent mit sich.

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    Hintergrund des BGH-Urteils ist eine Klage des Vereins Wettbewerbszentrale gegen den führenden Fernbus-Anbieter Flixbus. Dieser hatte seinen Kunden bis 2018 Gebühren berechnet, wenn sie ihren Fahrschein mit Paypal oder per Sofortüberweisung bezahlen wollten. Die Höhe richtete sich nach dem Ticketpreis.

    Flixbus hatte den Aufpreis nach einem Urteil des Landgerichts München I im Dezember 2018 zunächst abgeschafft – damals hatten die Richter der Wettbewerbszentrale recht gegeben. Anders sah es ein Jahr später das Münchner Oberlandesgericht, das die Aufpreise im Oktober 2019 billigte. Lesen Sie hier: Flixbus will ab Ende März wieder Fernbus-Fahrten anbieten

    Flixbus will Aufpreis nicht wieder einführen

    Der Verein wollte die Frage der Zulässigkeit von Extragebühren für Paypal und Co. grundsätzlich klären lassen. Die Wettbewerbsschützer hätten es lieber gesehen, wenn der BGH den Aufschlag verboten hätte.

    Ihre Argumentation: Kunden investieren erst viel Zeit in ihren Online-Einkauf und stellen erst auf dem letzten Meter fest, dass ausgerechnet dieser Anbieter für die bevorzugte Zahlungsart einen Aufpreis kassiert. Mit dem Urteil sei nun aber vor allem klar, was erlaubt sei und was nicht, sagt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszen­trale. „Das ist jetzt geklärt.“

    Nach dem höchstrichterlichen Urteil aus Karlsruhe könnte Flixbus den Aufschlag für Paypal und Sofortüberweisung nun wieder einführen. Das hat das Unternehmen aber offenbar nicht vor. „Derzeit sind keine Änderungen diesbezüglich geplant“, erklärte eine Sprecherin. Auch interessant: Kryptowährungen: Die dunkle Seite des Bitcoin-Boom

    Paypal verhandelt lieber individuell – und lehnt Gebühren ab

    Dass Kunden für die Nutzung des Zahlungsdienstes blechen müssen, daran hat auch Paypal selbst offenkundig kein Interesse. Das US-Unternehmen hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland im Januar 2018 angepasst – seither heißt es dort: „Die Berechnung von Aufschlägen gilt als verbotene Aktivität.“ Mit Großkunden sei dies auch auf individueller Basis vereinbart worden.

    Das BGH-Urteil schaffe Rechtsklarheit, sagte eine Paypal-Sprecherin: „In der Praxis wird sich für Paypal-Kunden jedoch nichts ändern.“ Bezahlen mit Paypal dürfte also nicht teurer werden. Die Wettbewerbszentrale sprach jedoch von drei Unternehmen, die ihr wegen Extragebühren fürs Bezahlen mit Paypal in diesem Jahr gemeldet worden seien.

    Die Sofort GmbH, die zur Gruppe des schwedischen Zahlungsdienstleisters Klarna gehört, wollte das BGH-Urteil nicht kommentieren. Nach eigenen Angaben habe man keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Form Unternehmen die Kosten für die Sofortüberweisung an ihre Kunden weitergeben.

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