Berlin. Wird das Wohnhaus modernisiert, steigt meist die Miete. Die Verbraucherzentralen wollen Mieter nun besser vor den Kosten schützen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich für eine Entlastung von Mieterinnen und Mietern ausgesprochen. In einem Positionspapier, das unserer Redaktion vorab vorliegt, fordern die Verbraucherschützer, dass Mieter künftig nicht mehr verpflichtet sein sollten, nicht-energetische Modernisierungsmaßnahmen zu dulden.

„Die Umsetzung dieser Maßnahmen war in der Vergangenheit einer der Hauptgründe für die beträchtlichen Mietsteigerungen, wodurch die Modernisierungsumlage als Ganzes, und unberechtigterweise auch die energetische Modernisierung, in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend in Verruf geraten ist“, heißt es in dem Papier.

Wohnen: Mieter können gegen Modernisierungen wenig ausrichten

Modernisieren Vermieter Gebäude, dürfen sie derzeit acht Prozent der Kosten unbefristet auf die Jahresmiete der Mieter umlegen. Allerdings gibt es Begrenzungen. Lag die Kaltmiete vor der Sanierung über sieben Euro pro Quadratmeter, darf sie binnen sechs Jahren nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter steigen. Lag sie unter sieben Euro, darf sie nur um zwei Euro pro Quadratmeter steigen.

Mieter können gegen Modernisierungen wenig ausrichten, sie müssen sie dulden, außer sie können unzumutbare finanzielle Härten anführen. Grundsätzlich allerdings sind Modernisierungen auch politisch gewollt – allerdings betrifft das Modernisierungen, die das Gebäude energetisch fit machen und so den Verbrauch senken.

Verbraucherzentralen fordern Reform der Modernisierungsumlage

„Die energetische Modernisierung muss nach Möglichkeit für die Mieterinnen und Mieter warmmietenneutral erfolgen. Das würde die Mieterinnen und Mieter entlasten und gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und für mehr Energiesouveränität leisten“, sagte Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv, unserer Redaktion. Er forderte eine Reform der Modernisierungsumlage.

Um Mieter vor Kostensteigerungen besser zu schützen, schwebt den Verbraucherzentralen zudem die Einführung eines sogenannten Drittelmodells vor. Bei einem solchen Modell teilen sich Vermieter, Mieter und Staat jeweils ein Drittel der Modernisierungskosten.

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Statt wie bisher acht Prozent dürften Vermieter nach dem Konzept der Verbraucherzentralen künftig nur noch 1,5 Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Im Gegenzug würde für die Vermieter die Pflicht zur Anrechnung von öffentlichen Fördermitteln entfallen, heißt es in dem Positionspapier.

Verbraucherschützer fordert Aussetzen von Energiesperren

Bei der Gebäudesanierung sprechen sich die Verbraucherzentralen dafür aus, dass nur noch Eigentümer, die ihr Gebäude mindestens auf den Effizienzhausstandard 70 sanieren, eine Förderung erhalten sollen. „Außerdem soll in Härtefällen die öffentliche Hand für eventuell auftretende Mehrkosten der Mieter:innen bei einer Erhöhung der Warmmiete aufkommen“, heißt es in dem Papier.

Thomas Engelke forderte zudem, dass die Ampel-Koalition bei der CO2-Bepreisung beim Heizen nachbessert. Hierbei hatten sich SPD, Grüne und FDP jüngst auf die Einführung eines Stufenmodells ab 2023 geeinigt, um Mieter zu entlasten. Engelke sieht allerdings „aktuell eine Schieflage zulasten der Mieterinnen und Mieter“. Aufgrund der hohen Inflation forderte Engelke zudem, dass der Heizkostenzuschuss erhöht und ein Moratorium von Energiesperren eingeführt werden solle.