Erfurt. Die Thüringer Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel wird als Immaterielles Kulturerbe anerkannt Nachdem die Kultusministerkonferenz den Eintrag ins Bundesweite Verzeichnis beschloss.

Auf Vorschlag Thüringens wird die „Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Darüber informierte die Thüringer Staatskanzlei am Mittwoch. Einen entsprechenden Beschluss habe zuvor die Kultusministerkonferenz (KMK) gefasst. Das Gremium sei damit der Empfehlung der Experten bei der Deutschen UNESCO-Kommission gefolgt, die Anfang Oktober 2022 über 38 Anträge beraten und diese anhand fachlicher Kriterien geprüft und bewertet hatten. Insgesamt 13 Anträge waren für die Aufnahme empfohlen worden.

"Friedrich Fröbel veränderte gegen alle Widerstände das Denken über frühkindliche Erziehung und ist damit der einflussreichste Pädagoge des 19. Jahrhunderts. Der Freistaat unterstützte und begleitete die Einreichung des Antrags gerne, stellt er doch authentisch eine gelebte wie intergenerative Kulturform dar und erfüllt damit im besten Sinne das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“, so Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina Beer in einer am Mittwochnachmittag verbreiteten Erklärung.

Die Thüringer Bewerbung für das Bundesweite Verzeichnis wurde vom Fröbel-Kreis, vertreten durch die Stadt Bad Blankenburg, den Pestalozzi-Fröbel-Verband mit Sitz in Berlin und der in Kassel ansässigen International Froebel-Society-Deutschland eingereicht.

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