Berlin. Millionen Deutsche machen eine Steuererklärung. 9 von 10 erhalten Geld zurück. Das aber kann man sich schon vorher auszahlen lassen.

Für viele ist es Routine. Steuererklärung machen und dann auf die Steuererstattung warten. Doch auf das Warten können Steuerzahlende verzichten. Sie müssen nur einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Dann gibt es einen zusätzlichen Lohnsteuerfreibetrag und jeden Monat mehr Netto. Und wer das noch bis zum 30. November schafft, kann sich schon in der Weihnachtszeit über einen warmen Geldregen freuen. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, was dabei zu beachten ist.

Lohnsteuerfreibetrag: Wie funktioniert er?

Wenn das Finanzamt dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stattgibt, wird der ermittelte Lohnsteuerfreibetrag als sogenanntes Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) elektronisch gespeichert. Der Arbeitgeber berücksichtigt das schon im folgenden Monat – und es gibt mehr Netto auf dem Bankkonto.

Antrag stellen: Wer kann das tun?

Prinzipiell kann das jede und jeder. Allerdings sollte es genug Posten geben, die sonst in der Steuererklärung dazu führen, dass es auch eine Steuererstattung gibt. Wer also bisher 200 Euro oder mehr mit der Steuererklärung vom Staat zurückbekommen hat, sollte jetzt besonders genau lesen. Denn haben sich die steuerlichen Verhältnisse im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert, sind die Aussichten auf Erfolg groß.

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    Lohnsteuerfreibetrag: Wofür gibt es ihn?

    Vereinfacht gesagt ist der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung eine Art kleine Steuererklärung, nur deutlich kürzer und einfacher als diese. Deshalb werden im AntragWerbungskosten wie die Entfernungspauschale, die Homeoffice-Pauschale und Telefonkosten abgefragt. Aber auch Sonderausgaben (etwa Spenden und Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten.

    Grenzen und Fristen: Welche gelten beim Lohnsteuerfreibetrag?

    Damit der Antrag erfolgreich sein kann, müssen diese Ausgaben insgesamt mindestens 600 Euro betragen. Aber Achtung: Freibeträge und Pauschalen werden automatisch berücksichtigt. Wer also nur Werbungskosten geltend machen kann, muss mindestens 1830 Euro Ausgaben haben, da die Werbungskostenpauschale im Jahr 2023 genau 1230 Euro beträgt. Nur bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zählt jeder Euro.

    Um noch in diesem Jahr vom Lohnsteuerfreibetrag profitieren zu können, muss der Antrag spätestens am 30. November beim Finanzamt sein. Dann gilt der Freibetrag schon für den Dezember und zudem für das komplette Jahr 2024, wenn der Antrag gleich für zwei Kalenderjahre gestellt wird.

    Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann man auch mit dem Programm Elster stellen.
    Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann man auch mit dem Programm Elster stellen. © Getty Images | damircudic

    Antrag ausfüllen: Was ist zu beachten?

    Es gibt drei Wege, um den Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen: Wer ohnehin mit Elster arbeitet, kann damit auch den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung erstellen. Die benötigten Formulare lassen sich auch im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung herunterladen und dann ausfüllen. Winige Steuerprogramme wie die von Finanztip empfohlenen bieten auch die Möglichkeit, den Antrag zu erstellen. Wer eine solche Software ohnehin hat, kann damit den Antrag schnell und einfach machen. Denn mit der jeweiligen Software lassen sich die Daten aus der abgegebenen Steuererklärung übernehmen.

    Mehr Netto: Welche Summe pro Monat ist möglich?

    Wie groß der Effekt ist, hängt davon ab, wie hoch das Gehalt ist – und wie viel sich an Kosten geltend machen lassen. Wer zum Beispiel ledig ist, 3500 Euro brutto verdient, 3500 Euro Werbungskosten hat und den Antrag im November abgibt, hat im Dezember gar keinen Lohnsteuerabzug und rund 500 Euro mehr auf dem Konto. Im Jahr 2024 wären es dann voraussichtlich rund 60 Euro mehr netto im Monat.

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    Was ist der Haken?

    Außer ein bisschen zusätzlicher Arbeit gibt es tatsächlich keinen echten Haken. Zwei Dinge sind allerdings zu beachten:

    1. Ändert sich etwas an den steuerlichen Umständen, muss das unmittelbar dem Finanzamt mitgeteilt werden. Etwa, wenn nach einem Umzug der Weg zur Arbeit viel kürzer und deshalb die Entfernungspauschale deutlich niedriger ist.
    2. Wer einen Lohnsteuerfreibetrag hat, muss fast immer eine Steuererklärung machen, aber das war vorher auch schon so. Und wegen des Freibetrags gibt es dann nur noch wenig oder gar nichts mehr vom Staat zurück. Denn die potenzielle Steuererstattung ist da ja schon längst auf dem Konto.

    Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.