Erfurt. Der Zoll hat in Thüringen und Sachsen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe kontrolliert. In 76 Fällen stellten die Beamten Hinweise auf Unregelmäßigkeiten fest.

Am vergangenen Freitag überprüfte der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion über 90 Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Thüringen und Sachsen, 61 davon in Thüringen und 31 in Sachsen. Dies teilte das Hauptzollamt Erfurt am Montag mit. Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfungen stand insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.

Im Einsatz waren 112 Zöllnerinnen und Zöllner, davon 65 in Thüringen und 47 in Sachsen, die insgesamt 412 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten (279 in Thüringen und 133 in Sachsen).

In 76 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf Unregelmäßigkeiten fest, die weiter aufgeklärt werden müssen (Mindestlohn: 26, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 5, Illegale Beschäftigung von Ausländern: 13, Sozialleistungsbetrug: 4, Sonstige (zum Beispiel Nichtmitführung von Ausweispapieren: 28). Bereits vor Ort leitete der Zoll fünf Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts von Ausländern ein.

Nach den Kontrollen würden sich jetzt noch umfangreiche Nachprüfungen anschließen, in der laut Zoll die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen würden.

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