Berlin. Sprachassistenten werden beliebter. Problem: Viele Fragen sind nicht geklärt. Zum Beispiel der Datenschutz von Kindern und Besuchern.

Mit enormer Geschwindigkeit und großer Selbstverständlichkeit sind Sprachassistenten bei vielen Menschen zu Hause „eingezogen“. Die einen reden mit Alexa von Amazon über das Wetter. Die anderen fragen Siri nach den Nachrichten. Und Googles Helfer Home ist auch willig, jede Frage zu beantworten (und schafft es oft auch).

Allerdings: Es gibt nach wie vor eine Frage zum Datenschutz, die die Firmen für einige eben noch nicht vernünftig und zufriedenstellend beantworten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist in einer aktuellen Einschätzung zu dem Schluss gekommen, dass die Sprachassistenten für Kinder und Besucher der Besitzer Risiken bergen.

Amazon dürfte demnach der Pflicht zur Informationsvermittlung bei der Datenerhebung von Nutzern zwar ausreichend nachkommen – „offen bleibt jedoch, wie unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung ausgeschlossen werden können“.

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Alexa, Google Home & Co: Kinder und Besucher nicht geschützt

Denn während die Besitzer eines der Geräte durchaus wissen können (oder sollten), worauf sie sich mit der Anschaffung einlassen, haben Kinder kein Verständnis der Materie – können aber genau wie Erwachsene aufgezeichnet werden. Gleiches gilt für Besucher, denen im Zweifel gar nicht bewusst ist, dass ein amerikanisches Unternehmen mithört.

Mit Blick auf die USA sei außerdem unklar, „zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte“, heißt es in dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch ein Datendiebstahl aus der Amazon Cloud könne nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Masse der dort gespeicherten Informationen „könnte dies die Nutzer von Alexa besonders sensibel treffen“.

Google Home vs. Amazon Echo- Battle der Sprachassistenten

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    Das Bundesinnenministerium fühlt sich in der Sache nicht zuständig. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage: „Die Nutzung der Sprachassistenten betrifft Datenverarbeitungen durch nichtöffentliche Stellen.“ Für diese lasse die Datenschutz-Grundverordnung der EU den nationalen Gesetzgebern so gut wie keinen Regelungsspielraum.

    Bessere Hinweise für Nutzung von Daten Dritter gefordert

    „Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist“, sagte der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann.

    Die Amazon-Software sendet erst dann Sprachdaten wenn der Nutzer ein Aktivierungswort ausspricht – zur Auswahl stehen Alexa, Computer, Echo oder Amazon. Die Anbieter sind bemüht, den Nutzern Sicherheit zu vermitteln –

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      Digitale Sprachassistenten wie Amazons Echo-Lautsprecher mit der Software Alexa oder Siri von Apple können Fragen beantworten, bestimmte Musik abspielen und andere Aufgaben erledigen. Laut einer aktuellen Studie werden sie besonders häufig in Familien genutzt. Viele Fragen sich:

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      Alexa lernt jetzt die Stimme des Benutzers kennen

      Amazon bietet den Nutzern von Alexa zwar neuerdings mit dem Befehl „Alexa, lerne meine Stimme“ die Möglichkeit, ein persönliches Stimmprofil einzurichten. Die Stimmprofile werden aber nach Angaben eines Amazon-Sprechers nur genutzt, „um das individuelle Nutzererlebnis zu verbessern“.

      Auf den Befehl „Computer, spiele Musik“ hin werden beispielsweise für verschiedene Profile unterschiedliche Titel abgespielt. Das Gerät für Kinder oder Mitbewohner zu sperren, erlaubt die neue Stimmerkennung aber nicht. „Eine zweifelsfreie biometrische Identifizierung, die Voraussetzung für das Sperren einzelner Profile, beziehungsweise die Deaktivierung von Sprachaufzeichnung einzelner Nutzer wäre, findet über Stimmprofile nicht statt“, erklärte der Sprecher.

      Ein Amazon-Sprecher weist darauf hin, dass jeder Echo-Lautsprecher mit einer Stummtaste ausgestattet sei, die Mikrofone und Kameras ausschalte. „Dadurch ist es für Kunden sehr einfach zu steuern, wann Alexa in der Lage ist, das Aktivierungswort zu erkennen. Ohne Erkennen des Aktivierungsworts werden keine Sprachaufzeichnungen gespeichert oder in die Cloud gesendet“, so der Sprecher.

      Aufzeichnungen ließen sich außerdem über die Sprachbefehle „Alexa, lösche was ich gerade gesagt habe“ oder „Alexa, lösche alles, was ich heute gesagt habe“ löschen, so der Sprecher.

      Medieninitiative „Schau hin“: Keine explizite Kindersicherung vorhanden

      Die Initiative „Schau hin!“ zur Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder verweist darauf, dass es in der Vergangenheit immer wieder Berichte über Zwischenfälle gab –

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      – „in denen mangelnde Schutzmaßnahmen der Sprachassistenz zu unliebsamen Überraschungen geführt haben“. Denn eine explizite Kindersicherung hätten die geläufigsten Sprachassistenten noch nicht.

      „Am besten lassen Eltern ihre Kinder Alexa und Co. nicht unbeaufsichtigt nutzen. Nur so können sie sicherstellen, dass keine ungeeigneten Inhalte aufgerufen oder Online-Bestellungen getätigt werden“, erklärte eine Sprecherin unserer Redaktion. Gerade die Suche nach einfachen Bestellmöglichkeiten ist Amazon sehr wichtig –

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      Um zumindest zu gewährleisten, dass der Nachwuchs nicht versehentlich bei Amazon shoppen geht, empfiehlt „Schau hin“, Einkäufe über Alexa in den Einstellungen des Amazon-Kontos zu unterbinden oder mit Pin zu sichern. Google-Home-Nutzern wird geraten, den eingeschränkten Modus für YouTube zu aktivieren – der verhindert das Abspielen von Musiktiteln und Radiosendern mit expliziten Texten. (ses/dpa)