In den Thüringer Städten gibt es teils unterschiedliche Regelungen für Rauchverbote. Weitere Verschärfungen etwa für eine Verbannung von Rauchern an Haltestellen sind derzeit in den größeren Städten nicht geplant.

In Thüringen ist gesetzlich klar geregelt, wo der Griff zur Zigarette verboten ist. Einige Kommunen haben darüber hinaus mit zusätzlichen Regelungen bereits seit mehreren Jahren Raucher unter anderem von Spielplätzen verbannt. Weitere Verschärfungen etwa für ein Rauchverbot an Haltestellen sind derzeit in den größeren Kommunen nicht geplant, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Umfassendes Rauchverbot in Meiningen

Ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehendes und recht umfassendes Rauchverbot gibt es in der Stadt Meiningen: Dort darf der Stadtverwaltung zufolge auf Spiel- und Bolzplätzen sowie Skaterflächen nicht zur Zigarette gegriffen werden. "Zweck unseres Rauchverbots sind Gesundheitsschutz und Vorbildwirkung für Minderjährige", sagte Katharina Gaßdorf, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung in der Stadt Meiningen. Zudem sei das Verbot eine Reaktion auf die Verschmutzung durch Zigarettenstummel. In Jena und Erfurt wurden Raucher lediglich von Spielplätzen verbannt.

Problematisch sei aber teilweise die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben: So würden durch die Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamts zwar immer wieder Verstöße festgestellt, die als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden können. Hierbei handele es sich aber um Einzelfälle, erklärte Gaßdorf. Auch in Erfurt und Jena würden immer wieder Verstöße registriert, belastbare Zahlen gebe es dazu aber nicht. «In der Realität lassen sich solche Verbote nur schwer durchsetzen», fasste Stefanie Braune von der Stadtverwaltung Jena zusammen.

Fördermittel für Präventionszentrum aufgestockt

In Gera und Weimar wurden hingegen keine zusätzlichen Verbote erlassen. "Eine unmittelbare Gesundheitsgefahr geht nach Ansicht des Gesundheitsamtes im Freien von Zigarettenqualm durch die Vermischung mit der Luft nicht aus", sagte Stadtsprecher Andy Faupel. Allerdings würden auch hier Faktoren wie herumliegende Zigarettenkippen und das schlechte Vorbild für Heranwachsende kritisch gesehen. Vorstöße der Stadtverwaltung für weitergehende Rauchverbote gebe es bislang aber keine. Auch in Gera seien keine weiteren Schritte geplant. Rauchverbote etwa an Haltestellen gibt es derzeit in keiner der befragten Kommunen.

Zusätzlich zu den Vorgaben aus dem Nichtraucherschutzgesetz engagiert sich die Landesregierung seit mehreren Jahren in der Rauchprävention. "Wissenschaftliche Studien belegen das Risiko, welches ganz besonders für Kinder vom Passivrauchen ausgeht", sagte Ministeriumssprecherin Silke Wiesenthal. Daher habe die Landesregierung in den vergangenen Jahren viel in Aufklärung und Suchtprävention gesteckt: So seien die Fördermittel für das Thüringer Präventionszentrum von rund 378.000 im Jahr 2019 auf mehr als 450.000 Euro in diesem Jahr kontinuierlich aufgestockt worden.

Erfolge zeichnen sich nur langsam ab

Zudem koordiniere das Land das Programm "Gesund durch Nichtrauchen". Auch das Präventionszentrum der Suchthilfe Thüringen biete Programme zum Nichtrauchen an - darunter Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Workshops und Vorträge. Mit dem Schulwettbewerb zur Rauchprävention unter dem Titel "Be Smart - Don’t Start" seien im Schuljahr 2022/23 insgesamt 112 Klassen und 2800 Schüler erreicht worden.

Erfolge zeichnen sich allerdings nur langsam ab: So hat sich dem Landesamt für Statistik zufolge der Anteil der Raucher an der Bevölkerung zwischen 1992 und 2021 von fast 28 auf 24 Prozent verringert. Allerdings sei im selben Zeitraum das durchschnittliche Alter des Rauchbeginns von 19 auf 17,8 Jahre gesunken. Allerdings liefern diese Daten aus dem Mikrozensus aufgrund der Freiwilligkeit der Angaben möglicherweise kein exaktes Bild.

Das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz schreibt unter anderem Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, Gaststätten, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Vereins- oder Gemeindehäusern vor. Ausnahmen bilden unter anderem Raucherräume in Gaststätten.

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