Erfurt. Auch in diesem Jahr sehen Thüringens Finanzämter in der Zeit um Weihnachten herum von Zwangsgeldern oder Mahnungen ab.

Thüringens Finanzämter sehen in der Zeit vom 21. bis 26. Dezember von Zwangsgeldern oder Mahnungen ab. In dieser Zeit gelte der „Weihnachtsfrieden“, teilte Finanzministerin Heike Taubert (SPD) am Montag in Erfurt mit. Steuerbescheide würden aber verschickt. „Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, so Taubert.

Die Finanzämter seien angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren würden sie sehr zurückhaltend agieren. Es würden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt. Es erfolgten auch keine Vorladungen.

Ausnahmen seien jedoch möglich - beispielsweise um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Am 21. und 28. Dezember seien die Finanzämter bis 15.00 Uhr und am 22. und 29. Dezember bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.