Verkehrsberuhigter Bereich: Fahrzeugführende müssen ganz besonders auf die hier gleich berechtigten Fußgänger aufpassen.
Verkehrsberuhigter Bereich: Fahrzeugführende müssen ganz besonders auf die hier gleich berechtigten Fußgänger aufpassen. © Uwe Anspach/dpa/dpa-tmn
Für Fahrzeuge tabu: In einen als Spielstraße gekennzeichneten Abschnitt ist die Einfahrt mit Fahrzeugen verboten.
Für Fahrzeuge tabu: In einen als Spielstraße gekennzeichneten Abschnitt ist die Einfahrt mit Fahrzeugen verboten. © Carsten Koall/dpa/dpa-tmn