Überprüfungen und Entschädigungen im Blick.

Nein, es ist noch nicht vorbei: Auch 30 Jahre nach der friedlichen Revolution kann die Aufarbeitung nicht zu den Akten gelegt werden.

Ja, viele hatten sich vorgestellt, dass das viel schneller geht. Und manche hätten das Thema lieber unter Verschluss gehalten. Es ist ein Verdienst nicht zuletzt auch von mutigen Thüringerinnen und Thüringern, dass die Einsicht in die Stasi-Akten rasch ermöglicht wurde. Und es ist wichtig, dass diese Einsichtnahme weiterhin erhalten bleibt. Viele finden erst im Ruhestand Zeit, sich mit dem auseinanderzusetzen, was ihnen vor Jahrzehnten angetan wurde.

Heute will sich die schwarz-rote Koalition auf Bundesebene mit der Frage befassen, wie lange noch die Stasi-Überprüfungen andauern sollen. Ziel ist es nun, diese Überprüfungen bis zum Jahr 2030 zu verlängern. Es geht dabei vorrangig um Personen, die im Öffentlichen Dienst oder als Mandatsträger tätig sind. Die Wirtschaft hat sich für die Frage, ob einer oder eine für die Staatssicherheit gespitzelt hat oder dort sogar hauptamtlich tätig war, nie wirklich interessiert. Doch mit Blick auf die Gesamtgesellschaft und auch mit Blick auf die Frage, wie sich die Gesellschaft nach 1989/90 entwickelt hat, gibt es hier noch viel aufzuarbeiten.

Immerhin heißt es jetzt, dass die Ansprüche der Opfer Bestand haben – und dass vor allem auch jene, die als Kinder in Mithaftung gerieten, weil ihre Eltern als Dissidenten verfolgt wurden, leichter ihre Ansprüche umsetzen können sollen. Fraglich bleibt nach alledem aber, ob das mehr als ein frommer Wunsch ist.

g.sommer@tlz.de