Fabian Klaus über Pläne für neue Bestattungsformen.

Bundesweit wird über neue Formen der Bestattungen debattiert. Deshalb liegt es auf der Hand, dass die Debatte auch Thüringen erreicht – zumal es hier vergleichsweise strenge Regelungen gibt.

Feuer- und Erdbestattungen sind erlaubt. Urne oder Sarg haben dann auf dem Friedhof beigesetzt zu werden. Die Grünen wollen die strengen Regeln jetzt liberalisieren und das Thüringer Bestattungsgesetz reformieren – aus mehreren Gründen ist das eine richtige Entscheidung.

Denn immer häufiger wollen Angehörige eine besondere Form der Beisetzung. Oder aber, sie wollen einen Teil der Asche des Beigesetzten bei sich daheim bewahren. Wer auf hoher See bestattet werden will, der kann das auch jetzt schon; wen es allerdings – nur hypothetisch – zu einer Thüringer Talsperre zieht, weil er sich mit ihr verbunden fühlte, dem schiebt das Bestattungsgesetz einen Riegel vor. Die Vielfalt der Bestattungsmöglichkeiten wird im Gesetz nicht abgebildet.

Wichtig dürfte bei er aller Notwendigkeit zur Reformierung aber sein, dass das neue Gesetz eines wird, dass mit den Menschen in Thüringen für die Menschen in Thüringen entsteht. Richtig und wichtig ist, dass Anhörungen im Innenausschuss beschlossen sind. Ebenso bedeutsam sind Gespräche auf anderen Ebenen über die Reform.

Das Bestattungsgesetz braucht die größtmögliche Transparenz und öffentliche Beteiligung, denn es geht jeden Thüringer und jede Thüringerin früher oder später an. Ob als Trauernde oder Gestorbene. Deshalb lohnt es nicht nur über neue Bestattungsformen nachzudenken, gerade hier lohnt es und ist mutmaßlich dringend notwendig, jenseits der herkömmlichen Beteiligungen neue Wege zu gehen.

Ohne Sarg unter die Erde: Grüne-Fraktion will Bestattungsrecht in Thüringen reformieren