Hanno Müller über ein Urteil und die Folgen für Sparer.

Unterschiedlicher geht es kaum. Bei der Wartburgsparkasse in Eisenach werden Hunderten Sparern die langfristigen Prämiensparverträge gekündigt. Bei der Sparkasse Gera-Greiz bleiben die gleichen Anlagen dagegen unangetastet.

Hintergrund in beiden Fällen ist ein BGH-Urteil zu Staffelsparverträgen. Während die Westthüringer Banker daraus für sich die Rechtfertigung ableiten, ihren Langzeit-Sparern den Stuhl vor die Tür zu stellen, sieht man dafür in Ostthüringen bisher keine Rechtsgrundlage und begründet dies ausdrücklich damit, dass man sich hinsichtlich der Vertragsbeziehungen mit seinen Kunden stets sorgfältig an die Gesetzesvorschriften und höchstrichterlichen Rechtsprechungen hält.

Daraus könnte man ableiten, das Letzteres in Eisenach nicht gilt. Tatsächlich beruft man sich dort auf ein Gerichtsurteil, dessen richterliche Begründung noch niemand kennt, weil sie noch nicht im Wortlaut vorliegt. Veröffentlicht wurde bisher nur eine Pressemitteilung. Für die Geraer ist wiederum genau das der Grund, nicht vorschnell blaue Briefe zu verschicken.

Über Sinn und Unsinn der Veröffentlichungspraxis des BGH kann man streiten. Im konkreten Fall schafft sie große Rechtsunsicherheit. Nicht nur, dass die Prämiensparverträge, die in den 1990ern und frühen 2000ern wie geschnitten Brot an Sparer verkauft wurden, höchst unterschiedliche Bedingungen beinhalten. Nun wird es zudem zur Frage der Auslegung, ob sie in dieser oder jener Sparkasse weiter Gültigkeit haben oder aufgelöst werden.

Die Niedrigzinsen verlangen Sparern und Banken viel ab. Hier sollen Erstere den Preis zahlen. Für viele sind die Prämien Teil der Altersversorgung. Wer so etwas künftig anpreist, wird es noch schwerer haben. Das Vertrauen in Banken und Bänker stärkt das nicht.

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