Gerlinde Sommer zu einer höchstpersönlichen Festlegung.

Ich kann mir noch nicht so richtig vorstellen, dass künftig beim Autoummelden oder Beantragen eines Passes gleich noch gefragt wird, ob ich im Todesfall zur Organspende bereit bin. Aber richtig ist es allemal, dass jeder von uns immer wieder mit dieser finalen Gretchenfrage konfrontiert wird.

Der Gesundheitsminister hatte anderes im Sinn: Er plante, alle zu Organspendern zu machen; und denen, die das nicht wollen, hätte er eine Widerspruchslösung eingeräumt. Dann wäre eben mancher schon deshalb zum Organspender geworden, weil er sich mit dem Thema und mit der Möglichkeit des Widerspruchs nie befasst hätte. Diese Regelung hätte dazu geführt, dass die Zahl der Organspender angestiegen wäre. Es wäre aber auch damit zu rechnen gewesen, dass Angehörige dieser Organentnahme widersprochen hätten mit dem Hinweis darauf, dass dieses Vorhaben nicht dem Willen des Verstorbenen entspräche. Was dann? Zudem passt eine solche Festlegung nicht zu diesem hochsensiblen Thema.

Ja, es gibt bisher viel zu wenig Organspender. Und ja, es muss dafür gesorgt werden, dass mehr Organe zur Verfügung stehen. Aber es gibt gute Gründe, dass sich jeder Einzelne mit dem Thema zu befassen hat. Die Konfrontation mit dem Thema beim Arzt scheint naheliegender als beim Besuch im Einwohnermeldeamt. Generell wird sicherlich mit der jetzigen Entscheidungslösung nur dann eine breitere Spendenbereitschaft zu erzielen sein, wenn das Vertrauen in das gesamte Verfahren wächst. Dazu braucht es mehr als ein paar Poster und eine Routineabfrage. Die Entscheidung kann letztlich keinem Menschen abgenommen werden.

Am besten ist es, seine Bereitschaft mit einem Organspende-Ausweis zu dokumentieren und auch die Angehörigen darüber in Kenntnis zu setzen, damit diese im Fall des Ablebens den verbrieften Willen kennen und respektieren.

Bundestag beschließt moderate Organspende-Reform