Elmar Otto über härtere Strafen gegen Kinderschänder.

Ganze Netzwerke wurden in der Vergangenheit im Kampf gegen Kindesmissbrauch aufgedeckt. Es waren wichtige Fahndungserfolge, keine Frage. Aber die Dutzenden Kinder, die den Tätern zum Opfer fielen, dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Ihnen muss über viele Jahre, vielleicht sogar ihr Leben lang, geholfen werden.

Daher ist eines mindestens genauso wichtig: Es muss alles unternommen werden, dass Kindesmissbrauch verhindert wird.

Aus diesem Grund war es überfällig, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag für das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder endgültig Grünes Licht gab. Damit kann das Paragrafenwerk weitgehend zum 1. Juli in Kraft treten. Aber es muss auch mit Leben gefüllt werden.

Härtere Strafen können dabei abschrecken, allerdings sie sind nur ein Baustein. Wer Kinder sexuell misshandelt, Fotos und Bilder davon macht oder solche Aufnahmen verbreitet oder auch nur besitzt, soll künftig grundsätzlich als Verbrecher bestraft werden. Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe drohen.

Um den Tätern früh auf die Spur zu kommen, müssen die Strafverfolger jedoch auch in der Lage sein, sie schnell aufzuspüren. Dafür muss es in den Behörden ausreichend viele Fachleute geben.

Natürlich braucht es in den Jugendämtern eine ebenso ausreichende Expertise, um entschiedenen handeln zu können.

Auch dürfen Beamte, die sich mit den schrecklichen Taten auseinandersetzen müssen, nicht alleine gelassen werden.

Die Liste notwendiger Maßnahmen ist lang. Ihre Umsetzung darf nicht am Geld scheitern. Denn fest steht: Jeder Missbrauch ist eine Schande. Eine Schande zu viel.