Fabian Klaus über den Abruf von Fördergeldern.

Viereinhalb Millionen Euro – im ersten Moment klingt das bei den Summen, die sonst üblicherweise im ländlichen Raum für Projekte verwendet werden, nicht nach viel Geld. Allerdings: Wären die Mittel abgeflossen, dann hätte Thüringen sie gegenfinanzieren müssen, und aus den 4,5 Millionen Euro (60 Prozent) wären schnell 7,5 Millionen Euro geworden. Umso ärgerlicher ist es, dass Thüringen es nicht hinbekommen hat, die Gelder des Bundes abzurufen.

Die Begründungen aus dem Infrastrukturministerium in Erfurt klingen einerseits nachvollziehbar, andererseits vorgeschoben. Natürlich hat Corona die Arbeit auch in diesem Ministerium im vergangenen Jahr stark beeinflusst, und Verwaltungen hatten mit hohen Krankenständen und Quarantäne so ihre Probleme. Wenn diese Zustände allerdings derart spürbar gewesen sind, dass sie als Begründung dafür herhalten müssen, dass Summen in Millionenhöhe nicht abgerufen werden konnten, dann wären wohl eher die Infektionsschutzkonzepte zu überprüfen.

Andererseits gab es Unwägbarkeiten, mit denen tatsächlich kaum geplant werden konnte. Wie im bürokratischen Deutschland eben üblich. Wird die Mehrwertsteuer gesenkt, dann ändert sich die Fördersumme. Ordnung muss sein, denn 60 Prozent bleiben 60 Prozent.

Jeder Euro, der hierzulande in die Entwicklung des ländlichen Raumes fließen kann, ist ein gut investierter Euro. Bei allen Begründungen, die es für den ausbleibenden Mittelabruf gegeben haben mag, muss allerdings gelten: Wenn der Bund sinnvoll angelegtes Geld zu vergeben hat, dann sollte Thüringen zugreifen und die Millionen nicht liegen lassen.