Berlin. Nach dem Corona-Gipfel wird über die Bewegungseinschränkung in Hotspots diskutiert. Das forciere Unterschiede zwischen Stadt und Land.

  • Die neuen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung sehen eine Einschränkung des Bewegungsradius in Hotspots vor
  • Dabei wird aber nicht die genaue Adresse, etwa in einer Großstadt wie Berlin, als Ausgangspunkt berücksichtigt
  • Diese 15-km-Regel könnte vor allem Gebiete mit hoher Inzidenz im ländlichen Raum benachteiligen

Seit Dienstagabend ist klar: Der Lockdown in Deutschland wird mindestens bis Ende Januar andauern. Statt fünf Personen darf jeder Bürger nur noch eine Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen.

Für die Bewohner von Corona-Hotspots werden die nächsten Wochen womöglich aber noch härter: Sie sollen sich nur 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt bewegen dürfen.

Bund und Länder haben in ihrem neuen Beschluss festgelegt, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern „weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz“ umgesetzt werden müssen.

Dazu zähle insbesondere die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt, heißt es in dem Papier. Tagestouristische Ausflüge sollen so verhindert werden.

Doch schon jetzt zeichnet sich mal wieder ein Regel-Flickenteppich ab. Denn nicht alle Ländern wollen die Maßnahme ohne weiteres umsetzen. Nordrhein-Westfalens Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) nannte die 15-Kilometer-Regelung lediglich eine „Möglichkeit“, Niedersachsen kündigte eine Prüfung an, Baden-Württemberg plant zunächst keine Umsetzung. Hessen und Schleswig-Holstein fassen Ausnahmen ins Auge.

15-km-Radius: Könnten Dörfer durch Corona-Regel abgeschnitten werden?

Die Kilometer wird zudem keineswegs direkt von der Haustür aus gezählt. Viel mehr geht es allgemein um den Wohnort, wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte: Bei der Einschränkung des Bewegungsradius sei nicht die genaue Adresse etwa in einer Großstadt wie Berlin gemeint. Man fange nicht an, den Weg von Mitte nach Spandau oder Marzahn abzumessen, dies sei nicht praktikabel, so die CDU-Politikerin.

Merkels Äußerung deutet bereits auf das nächste Problem der neuen Corona-Regel hin: Für Menschen, die in einer Großstadt oder einem dicht besiedelten Gebiet leben, wird die Einschränkung wohl eher selten zu Problemen führen. Bürger, die aber in ländlichen Regionen, auf dem Dorf leben, könnten durch den Radius von 15 Kilometer geradezu abgeschnitten werden.

Corona-Maßnahme zeigt Unterschiede zwischen Stadt und Land auf

Erneut legt die Corona-Pandemie den Gegensatz zwischen den Metropolen und ihrem Umland offen, verstärkt ihn vielleicht sogar. Während Hotspot-Bewohner in Leipzig oder Halle noch relativ mobil sein könnten, fällt die Bewegungseinschränkung in Landkreise wie Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg schon eher ins Gewicht. Lesen Sie hier: Corona-Hotspots: Das sind die Risikogebiete in Deutschland

„Wenn Sie in Berlin leben, haben Sie praktisch keine Einschränkungen. Wenn Sie auf dem Land, in der Fläche leben, und das nächste Dorf 15 Kilometer entfernt ist, dann sind Sie quasi aufs Dorfleben reduziert“, kritisierte FDP-Generalsekretär Volker Wissing die neue Maßnahme am Mittwoch im im RBB-Inforadio. Es handele sich um eine massive Freiheitsbeschränkung, bei der er „erhebliche Zweifel“ hätte, ob sie verfassungskonform sei.

Bewegungseinschränkung in Hotspot – Kritik aus der Opposition

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer erklärte am Dienstag, dass die Einschränkung vielleicht gar nicht die gewünschte Wirkung zeigen würde, da sich das Mobilitätsverhalten in einer Großstadt oft von dem auf dem Land unterscheidet: „50 Kilometer alleine im Auto sind kein Ansteckungsrisiko, fünf Kilometer in einer vollbesetzten U-Bahn schon.“

Skeptisch äußerte sich auch Linken-Fraktionsvize Jan Korte. „Dass gehandelt werden muss, ist völlig unbestritten“, erklärte er in Berlin. „Aber wer ohne Vermittlung und vorherige breite Debatte den Bewegungsradius der Menschen auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt und die Kontaktbeschränkungen massiv verschärft, hat offensichtlich immer noch nicht begriffen, dass Akzeptanz auf nachvollziehbaren, logischen und verhältnismäßigen Regeln erwächst“, kritisierte er weiter.

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Länder müssen über Umsetzung der Corona-Maßnahme in Hotspots entscheiden

Die Ausgestaltung der Einschränkung des Bewegungsradius in Corona-Hotspots ist noch offen. Die Verantwortung liegt jetzt bei den Ländern. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) erklärte nach einer Sitzung seines Kabinetts, dass noch keine Lösung gefunden sei. „Wie wir das praktisch gestalten, das müssen wir sehen“, so der Politiker. In Thüringen ist allerdings bereits klar, dass es zunächst keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Empfehlung für die Mobilitätsbeschränkung geben wird.

Bei den Beratungen der Landesregierungen wird es auch darum gehen müssen, ob für die Beschränkungen neben der herrschenden Infektionslage am Herkunftsort auch jene am Zielort herangezogen relevant sein werden.

Merkel: 15-km-Radius soll vor allem Tagestourismus verhindern

Wäre das nicht der Fall, könnten die Besucheranstürme auf Wintersportorte wohl nicht gebremst werden. In Sachsen-Anhalt wären beispielsweise nach derzeitigem Stand die Bewohner von sechs der dortigen 14 Regionen nicht betroffen. Magdeburger und Menschen aus dem Bördekreis könnten weiterhin in den Harz fahren. Auch im Sauerland könnten Touristen weiterhin den Schnee ausnutzen.

In den vergangenen Tagen hatte Tagestourismus zu überfüllten Parkplätzen und Müllchaos in deutschen Wintersportorten geführt. Im Harz mussten Polizei und Ordnungsämter wiederholt Parkplätze und Zugangsstraßen sperren, um die Ansammlung von Menschen zu begrenzen.

Bewegungseinschränkung auf 15 Kilometer – hier gibt es sie schon

In Deutschland gab es den 15-km-Radius bisher nur in Sachsen – schon seit Mitte Dezember. Hier dürfen sich die Bürger nur „im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs, der Unterkunft oder des Arbeitsplatzes“ entfernen - etwa zum Einkauf, für Arztbesuche, Sport oder Spaziergänge.

Wirft man einen Blick auf andere europäische Länder, so ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Pandemie kein Novum:

  • In Frankreich durften die Menschen zeitweise nur mit triftigem Grund vor die Tür und mussten diesen bei Kontrollen mit einem Formular nachweisen. Für Spaziergänge oder Sport galt eine Begrenzung von einer Stunde pro Tag in einem Radius von maximal einem Kilometer zur eigenen Wohnung.
  • In Katalonien im Nordosten Spaniens war vorige Woche angeordnet worden, dass die Menschen ihre Gemeinde zehn Tage lang nur mit triftigem Grund verlassen dürfen, etwa um zur Arbeit zu fahren.
  • Auch in England sollen künftig wieder weitreichende Ausgangsbeschränkungen gelten. Die Bürger dürfen ihre Wohnung demnach nur noch für notwendige Aktivitäten wie Arztbesuche oder die Arbeit verlassen.

(mit dpa)

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