Düsseldorf. Laut eines neuen Gutachtens ist die Abschiebung von Gefährdern nach Syrien fast unmöglich. Vielen von ihnen drohen Misshandlungen.

In Deutschland geht die Diskussion um die Verlängerung des generellen Abschiebestopps nach Syrien weiter. Wie jetzt in einem Rechtsgutachten beschrieben wird, ist eine Abschiebung von sogenannten Gefährdern nach Syrien weiterhin praktisch unmöglich.

„Besonders schwierig wären Rückführungen islamistischer Gefährder, denen besonders häufig Folter oder unmenschliche Behandlung drohen“, heißt es in dem Gutachten des Völkerrechtlers Daniel Thym, das der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) angefordert hatte. Lesen Sie hier: Seehofer will Abschiebestopp für Syrien nicht verlängern

Abschiebung: Für Damaskus soll es eine Einzelfallprüfung geben

Für Syrer, die in Deutschland viele Straftaten begangen haben, gilt dies nach Ansicht des Völkerrechtlers Daniel Thym aber nicht so uneingeschränkt, wenn sie etwa in die Hauptstadt Damaskus abgeschoben werden können. In dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es weiter: „Während einzelne Regionen weiterhin generell unsicher sind, so dass Abschiebungen dorthin allgemein rechtswidrig wären, soll für Damaskus eine Einzelfallprüfung stattfinden.“ Mehr zum Thema:Deutschland: 124 Hochrisiko-Islamisten auf freiem Fuß

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    Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte angekündigt, er wolle bei der Innenministerkonferenz, die am Mittwochabend beginnt, dafür eintreten, anstelle eines generellen Abschiebestopps künftig zumindest für Straftäter und Gefährder wieder in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Abschiebungen nach Syrien möglich sind.

    Abschiebeverbot nach Syrien könnte um sechs Monate verlängert werden

    Das stößt bei den SPD-Innenministern auf Widerstand. Stamp schrieb an die Innenminister, auch NRW würde gerne Straftäter und Gefährder nach Syrien abschieben. Gleichwohl sei es riskant, „öffentlich zu suggerieren, dass solche Rückführungen stattfinden können, wenn dies weiterhin rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist“.

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    Da kurzfristige Veränderungen der Situation in Syrien möglich seien, schlage er vor, „das generelle Abschiebeverbot nach Syrien zunächst für weitere sechs Monate zu verlängern“.

    (msb/dpa)