Berlin. Das Verkehrsministerium prüft eine Mitführpflicht für Masken in Autos – auch nach der Pandemie. Dafür soll die StVZO geändert werden.
- Autofahrer müssen sich offenbar auf eine Erweiterung bei der Pflichtausstattung im Auto einstellen
- Das Verkehrsministerium prüft eine Mitführpflicht für Masken
- Dann könnte ein Bußgeld drohen, wenn man die Maske vergisst
Verbandkasten, Warnweste – und Maske? Der Mund-Nasen-Schutz könnte bald zur Pflichtausstattung für Autofahrer werden. Das Verkehrsministerium prüft eine „Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckungen in Autos auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie.
"Das BMVI prüft, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorzuschlagen", heißt es auf eine Anfrage unserer Redaktion. Zuvor hatte die "Saarbrücker Zeitung" über eine Stellungnahme des Ressorts diesbezüglich an den Petitionsausschuss des Bundestages berichtet.
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Masken-Mitführpflicht im Auto - Bußgeld in Planung
Das Ministerium will sich laut Bericht daran orientieren, was für Warnwesten bereits gilt. Auch diese müssen mitgeführt werden, wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt werden.
- Lesen Sie hier: Corona-Pandemie: Ist eine Maske beim Autofahren erlaubt?
Auf Anfrage der Deutschen Presseagentur erklärte das Verkehrsministerium zudem, eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sei schneller umsetzbar als Masken für den Verbandkasten vorzuschreiben. (tma/dpa)
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