Erfurt. Thüringer Vereine haben bis November die Möglichkeit, Energie- und Heizkostenzuschüsse beim Sozialministerium zu beantragen. Es gilt jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Sozial-, Denkmalschutz- und Tierschutzvereine können nun wie viele andere gemeinnützige Thüringer Organisationen finanzielle Unterstützung für Energie- und Heizkosten erhalten. Insgesamt drei Millionen Euro stünden dafür zur Verfügung, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit.

Möglich seien einmalige Hilfszahlungen. Die Anträge dafür können ab jetzt bis spätestens 30. November bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung gestellt werden. Die Höhe der Hilfe hängt unter anderem von der Höhe der Neben- und Betriebskosten ab. Dabei werden Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets und Kohle berücksichtigt.

Anträge können bis Ende November gestellt werden

Für einen erfolgreichen Antrag gibt es eine Reihe an Voraussetzungen: So müssen die Antragstellenden unter anderem nachweisen, dass ihre Organisation aufgrund der Energiekrise und dadurch gestiegener Betriebskosten seit März 2022 Belastungen zu tragen hat, die absehbar die Existenz bedrohen. Dafür ist eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung nötig. Ebenso müssen die Antragstellenden zuvor Einsparungen getroffenen haben, um die laufenden Kosten zu reduzieren.

Thüringer Sozialministerium verstärkt Geschäftsstelle

Die Härtehilfen seien ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung ehrenamtlich tätiger Vereine und Organisationen, die durch die drastischen Kostensteigerungen bei Energie und Heizung an den Rand ihrer Existenz getrieben würden, sagte Sozialministerin Heike Werner (Linke). „Aufgrund des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes haben wir uns in der Geschäftsstelle auch personell verstärkt. Damit möchten wir sicherstellen, dass Zusagen und Zahlungen zügig ihre Empfängerinnen und Empfänger erreichen“, sagte Frank Krätzschmar, Vorstandsvorsitzender der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

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