Erfurt. Wenn im Herbst 2024 in Thüringen die Landtagswahl vorbei ist und ein neuer Ministerpräsident gewählt werden muss, könnte es erneut drei Wahlgänge geben. Doch was passiert dann im dritten Wahlgang? Ministerpräsident Bodo Ramelow sieht keinen Grund für Veränderungen.

Ein Dreivierteljahr vor der Landtagswahl in Thüringen hat Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) sich gegen Überlegungen gewandt, die Verfassungsregeln für die Ministerpräsidentenwahl zu ändern. Dies hatte der SPD-Landesvorsitzende, Innenminister Georg Maier, angeregt, um Rechtssicherheit im dritten Wahlgang zu schaffen und zu verhindern, dass ein AfD-Kandidat womöglich nur mit den AfD-Stimmen gewählt werden könnte.

Ramelow nannte das im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) „eine seltsame Aussage“. „Denn sie blendet aus, dass im dritten Wahlgang auch der SPD- oder der CDU-Vorsitzende kandidieren könnte – und ich sage: kandidieren müsste“, erklärte er. „Diese Verfassungsänderung ist völlig überflüssig, wenn man einen anderen Kandidaten aufstellt.“

Was passiert im 3. Wahlgang?

Im ersten und zweiten Wahlgang braucht ein Bewerber die absolute Mehrheit der Landtagsabgeordneten. In der Landesverfassung heißt es: „Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.“ Umstritten ist dann der Fall, dass es bei einem einzigen Kandidaten bleibt und die Frage im Raum steht, ob er auch dann gewählt wäre, wenn er mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält.

Ramelow sagte, wenn 30 Prozent der Wähler entscheiden würden, dass sie eine „blaue (AfD-)Vertretung wollen“, fände er das politisch schade. „Aber dann wäre die Welt immer noch nicht untergegangen. Die zwei Drittel derer, die nicht AfD gewählt haben, müssten die Demokratie mit Leben füllen.“

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