Brüssel. Ein Ultimatum ist abgelaufen, nun folgt die nächste Stufe im Konflikt um den Bruch des Brexit-Vertrags. Und doch hofft Brüssel noch.

Die Europäische Union reagiert auf den angedrohten Bruch des Brexit-Vertrags durch Großbritannien: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Donnerstag die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens an – an deren Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen. Doch hofft man in Brüssel, die Eskalation mit erfolgreichen Verhandlungen über einen Handelsvertrag noch abzuwenden können.

In dem Streit geht es um das britische Binnenmarktgesetz, das das Unterhaus trotz Protesten aus Brüssel am Dienstag beschlossen hatte und das in den nächsten Wochen im Oberhaus beraten wird. Von der Leyen sagte, das von der EU-Kommission gesetzte Ultimatum sei am Mittwoch abgelaufen, ohne dass die britische Seite die problematischen Stellen im Gesetz entfernt habe. Londons verstoße damit gegen die Pflicht zur Vertragstreue.

EU zum Brexit- Die Zeit der Spielchen ist vorbei

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    Aus Sicht der EU verstößt das Gesetz gegen Vereinbarungen im Anfang des Jahres besiegelten Brexit-Vertrags zwischen EU und Großbritannien: Sonderregeln für Nordirland, das als einziger Teil des Vereinigten Königreichs weiter eng an den EU-Binnenmarkt angebunden bleibt, würden damit ausgehöhlt. Vertreter der britischen Regierung hatten den Vertragsbruch offen eingeräumt.

    London will ein „Sicherheitsnetz“ – und bekommt vier Wochen Zeit

    Die britische Regierung verteidigte nach von der Leyens Ankündigung abermals das geplante Gesetz und erklärte, es werde ein „Sicherheitsnetz“ für Nordirland benötigt. Premierminister Boris Johnson betrachtet das Gesetz als Absicherung, falls bis Ende dieses Jahres kein Handelsabkommen mit der EU zustande kommt. London fürchtet, dass Nordirland durch die im Austrittsvertrag vereinbarten Kontrollen beim Güterverkehr vom Rest Großbritanniens abgekoppelt werden könnte.

    Der Schritt der Kommission war erwartet worden. Zunächst räumt die Kommission der britischen Regierung mit dem Aufforderungsschreiben nun vier Wochen Zeit ein, um Stellung zu nehmen. Anschließend würde wiederum die EU-Kommission eine Stellungnahme abgeben, als letzte Stufe dürfte dann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen. Das Austrittsabkommen sieht vor, dass während des Übergangszeitraums der EuGH auch für Auslegung und Anwendung dieses Abkommens zuständig ist.

    So soll der Konflikt noch abgeräumt werden

    Das Verfahren lässt nun aber ausreichend Zeit, um den gesamten Konflikt noch abzuräumen: Denn es gibt seit einigen Tagen wieder verstärkt Hoffnung, dass sich die Unterhändler von EU und Großbritannien in den nächsten Wochen doch noch auf einen Handelsvertrag verständigen. Die Verhandlungen liefen auch am Donnerstag weiter.

    Kommt es zu einer Einigung, dürfte die britische Regierung das Binnenmarktgesetz vor einem endgültigen, erst für Dezember erwarteten Beschluss des Oberhauses noch korrigieren oder zurückziehen; ohne einen solchen Schritt würde die EU den Handelsvertrag nicht absegnen, das EU-Parlament hat für einen solchen Fall bereits erklärt, den Handelsvertrag nicht zu ratifizieren.

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      Der Schritt der Kommission wurde im EU-Parlament und im Bundestag begrüßt. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU), sagte, statt durch Vertragsbruch neue Konflikte in der Irlandfrage zu verursachen, sollte die britische Seite die Zeit nutzen, um über den Handelsvertrag zu verhandeln.

      Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini sagte, Boris Johnson untergrabe mit seinem Binnenmarktgesetz nicht nur das von ihm selbst unterzeichnete Austrittsabkommen mit der EU, er rüttelt damit auch an den Grundfesten des Karfreitagsabkommens und dem Frieden auf der irischen Insel.

      Der CSU-Wirtschaftsexperte im EU-Parlament, Markus Ferber, warnte: „Wir können jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und so tun, als sei nichts geschehen.“ Es stelle sich die Grundsatzfrage, ob Vereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich „das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind“.

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