Berlin. An vielen Orten gilt die 3G-Regel. Langsam kommt 2G auch in Innenräumen. Aber gelten diese Regeln auch für Ungeimpfte in Wahllokalen?

Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Bundestagswahl unter besonderen Bedingungen statt. Doch auch wenn in vielen Bereichen des Lebens die 3G-Regel gilt, genesen, geimpft oder getestet, für den Gang zur Wahlurne ist kein solcher Nachweis notwendig.

Auf der Facebook-Seite der Bundesregierung heißt es kurz: „Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test möglich.“

Ungeimpft zur Wahl - worauf muss ich achten

Doch worauf müssen Wählerinnen und Wähler am Wahltag achten? In einer Mitteilung der Bundesregierung heißt es: "Beim Betreten der Wahllokale sind die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zu beachten." Die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Außerdem gelte zum derzeiteigen Zeitpunkt in allen Bundesländern eine Maskenpflicht. Die 3G-Regel gelte zwar nicht, die Einhaltung der übrigen Regeln werde aber durch den jeweiligen Wahlvorstand kontrolliert. Lesen Sie auch: Wie die Parteien zum Thema Legalisierung von Cannabis stehen

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Auf der anderen Seite werden die Wahllokale, wenn nötig, in größere Räume verlegt. Dadurch soll die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregeln erleichtert und sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahltag geschützt werden. (fmg)