Berlin. Die Ampel will die Aufteilung des CO2-Preises beim Wohnen ändern und Mieter entlasten. Die Reform ist überfällig, meint Tobias Kisling.

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Die Immobilienwirtschaft verweist darauf, dass die Mieten in den Großstädten derzeit unterhalb der Inflationsrate steigen – angesichts der hohen Teuerung ein schwacher Trost. Viele Haushalte müssen genau nachrechnen: Energie ist teuer, die Lebenshaltungskosten steigen, die Miete auch.

Das Ende der Fahnenstange ist dabei noch längst nicht erreicht. Deutschland steht vor einer Sanierungswelle, die erst noch an Fahrt aufnehmen muss, sollen die Klimaziele erreicht werden. Der CO2-Preis ist dafür ein Instrument, das zum klimafreundlicheren Verhalten hinlenken soll.

Miete: Lenkungswirkung des CO2-Preises verfehlt derzeit seine Wirkung

Derzeit lenkt er aber nicht. Er wird vollständig auf Mieterhaushalte abgeladen, die nichts an der Dämmung des Gebäudes oder an der Heizungsanlage ändern können. Die einseitige Belastung war von Anfang an unsinnig.

Natürlich kann der Vermieter nicht das Heizverhalten seiner Mieter steuern. Aber er ist es, der Investitionen in die Sanierung tätigen kann. Eine Aufteilung ist nur fair – und das geplante Stufenmodell ein Vorhaben, das zwar komplex ist, die Realität aber besser abbildet als einfach die hälftige Teilung.

Reform muss zügig kommen

Angesichts der einseitigen Belastung ist es wichtig, dass die Reform nun schnell kommt – und nicht wie von der FDP gefordert erst im kommenden Jahr. Braucht es mehr Zeit, um das Stufenmodell auszuarbeiten, sollte die Regierung ab dem Halbjahr die Kosten teilen, ehe sie das neue Modell einführt – so wie sie es den Mieterinnen und Mietern im Koalitionsvertrag versprochen hat.

Die Reform belohnt diejenigen, die bereits investiert haben: Bei top sanierten Gebäuden müssen Vermieter keinen Anteil am CO2-Preis zahlen. Richtig so. Im Umkehrschluss sollten bei den Gebäuden mit den schlechtesten CO2-Bilanzen entgegen der jetzigen Pläne die Mieter vollständig entlastet werden. Denn hier sind die Vermieter in der Pflicht zu handeln.