Berlin. Ab Montag gelten in Deutschland einheitlichere Corona-Regeln für den Einzelhandel. Baumärkte dürfen wieder öffnen – aber nicht überall.

  • Im Corona-Lockdown sind fast alle Geschäfte geschlossen
  • Immerhin durften unter anderem Baumärkte in einigen Bundesländern wieder öffnen
  • Die Corona-Regelungen dazu wurden dazu vereinheitlicht
  • Erfahren sie hier, was Sie über die Öffnungen in Ihrer Region wissen müssen

Ihr Angebot ist bei vielen Kunden sehr gefragt - auch und vor allem im Corona-Lockdown: Bau- und Gartenmärkte. Der Frühling naht, Beete wollen gepflegt und Balkonkästen bald bepflanzt werden. In den meist großzügig gebauten Hallen kann man anderen Menschen zudem gut ausweichen. Gartencenter und Baumärkte sind in einigen Bundesländern deshalb bereits seit einiger Zeit geöffnet. Aktualisierung vom 26. April: Haben Baumärkte und Gartencenter trotz Notbremse geöffnet?

Corona-Gipfel: Stufenplan für Öffnung des Einzelhandels beschlossen

Teilweise war es den Betreibern sogar schon vor den Friseuren gestattet worden, zu öffnen. Diese dürfen seit dem 1. März wieder Kunden empfangen. Bei den Bund-Länder-Beratungen vergangenen Mittwoch wurde nun ein bundesweit einheitlicher Stufenplan beschlossen, der eine schrittweise Öffnung unter anderem des Einzelhandels vorsieht.

Demnach dürfen viele Geschäfte bundesweit seit Montag wieder öffnen – zumindest, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der entsprechenden Stadt oder dem Landkreis unter 100 liegt.

Corona-Lockdown: Einschränkungen bleiben auch für Baumärkte erhalten

Doch das gilt nicht uneingeschränkt. Der Stufenplan des Bundes sieht vor: Zwischen einer Inzidenz von 50 und 100 darf der Einzelhandel Termin-Shopping anbieten. Auch in Baumärkten können Kundinnen und Kunden dann vorab bestellte Ware abholen oder mit Termin einkaufen. Für den regulären Verkaufsbetrieb dürfen die Geschäfte nur bei einer Inzidenz unter 50 öffnen. Lesen Sie auch: Click and Meet: So soll das Termin-Shopping funktionieren

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Wie die Situation in den einzelnen Bundesländern geregelt ist, lesen Sie in der Übersicht:

  • Baden-Württemberg: Seit 8. März dürfen die Baumärkte hier wieder unter strengen Hygieneauflagen für alle Kunden öffnen, wenn es die Inzidenz erlaubt.
  • Bayern: Im Freistaat sind die Baumärkte bereits seit Ende Februar wieder geöffnet.
  • Berlin: Die Baumärkte bleiben in der Hauptstadt vorerst noch geschlossen.
  • Brandenburg: Baumärkte sind nun wieder für alle Kunden geöffnet.
  • Bremen: In der Hansestadt kann man wieder im Baumarkt einkaufen.
  • Hamburg: Baumärkte dürfen nur ihre Gartencenter-Bereiche öffnen. Ansonsten ist Termin-Shopping möglich.
  • Hessen: Hier dürfen die Baumärkte nun wieder Kundschaft empfangen.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Baumärkte müssen grundsätzlich noch geschlossen bleiben.
  • Niedersachsen: Auch hier bleiben die Baumärkte bis auf die Gartencenter noch für die reguläre Kundschaft zu.
  • Nordrhein-Westfalen: Der Baumarktbesuch ist per Terminshopping nun wieder für alle Bereiche auch für Privatkunden möglich,
  • Rheinland-Pfalz: Die Inzidenzwerte entscheiden über die weiteren Maßnahmen.
  • Saarland: Hier kann ein Besuch via "Click & Meet" möglich sein.
  • Sachsen: Im Freistaat öffnen die Baumärkte nun wieder ihre Türen.
  • Sachsen-Anhalt: Baumärkte sind geöffnet.
  • Schleswig-Holstein: Die regionalen Zahlen entscheiden, ob der Handel auf Terminvergabe verzichten kann.
  • Thüringen: Hier dürfen Baumärkte erst am 15. März wieder öffnen - und das auch nur per Termin-Shopping.