Berlin. Das Elterngeld ist eine Unterstützung nach der Geburt, die Höhe hängt von vielen Faktoren ab. Auch bei Geschwistern kann es mehr geben.

Mit dem Elterngeld erhalten Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes eine finanzielle Unterstützung. Für die Bewilligung des Antrags ist es nicht wichtig, ob sie vorher erwerbstätig waren oder nicht. Bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes allerdings schon. Denn wer herausfinden möchte, wie viel Geld er oder sie nach der Geburt bekommt, muss einige Faktoren beachten.

Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt unter anderem davon ab, wie viel Einkommen ein Elternteil vor der Geburt hatte und wie viel er während der Bezugszeit des Elterngeldes noch haben wird. In der Regel müssen Antragsstellende daher anhand von entsprechenden Dokumenten erklären, wie sich ihr Einkommen zusammensetzt. Wichtig ist auch, ob die Eltern noch weitere staatliche Leistungen erhalten oder zusätzlich zum Basiselterngeld Elterngeld-Plus oder einen Partnerschaftsbonus beantragen.

Damit Väter und Mütter schon vorher eine Idee haben, welche Summe sie erwarten können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen entsprechenden Elterngeld-Rechner entwickelt. Dort können Antragsstellenden alle wichtigen Fragen vorab beantwortet werden.

Elterngeld: Was ist das Basiselterngeld und wie hoch ist es?

Das Basiselterngeld ist die Grundlage der finanziellen Unterstützung des Bundeselterngeldgesetzes. Je nach Einkommen beträgt es zwischen mindestens 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Es errechnet sich normalerweise aus 65 Prozent des Netto-Voreinkommens.

ElterngeldPlus: Das ist der Partnerschaftsbonus

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    Den Mindestbeitrag von 300 Euro erhalten Antragsstellende, die vor der Geburt nichts verdient haben oder genauso viel wie danach. Eltern, die nach der Geburt nur einen Teil ihres vorherigen Einkommens haben, bekommen 65 Prozent der Differenz aus dem Einkommen vor der Geburt und jenem nach der Geburt.

    Dieser Prozentsatz steigt allerdings, wenn Eltern vorher weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten. Die Grenze für das maximale Netto-Einkommen vor der Geburt liegt dagegen bei 2.770 Euro im Monat.

    Geschwisterbonus: Erhalten Eltern von mehreren Kindern mehr Geld?

    In manchen Fällen erhalten Eltern Zuschläge, etwa bei älteren Geschwistern oder bei Mehrfachgeburten. Wenn die älteren Geschwister ebenfalls mit im Haushalt des Neugeborenen leben, können Eltern einen Zuschlag in Form des sogenannten "Geschwisterbonus" erhalten. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung von 10 Prozent oder mindestens 75 Euro im Monat beim Basiselterngeld.

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    Es gibt dafür allerdings spezielle Voraussetzungen: Den Geschwisterbonus bekommen Eltern etwa dann, wenn im Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren wohnen. Lebt im Haushalt ein Kind mit einer Behinderung, können Eltern ebenfalls einen Zusatz bekommen.

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    Das Kind muss allerdings unter 14 Jahre alt sein und einen Grad der Behinderung (GDB) von mindestens 20 haben. Mit dem Zusatzbeitrag erhöhen sich auch die Mindest- und Höchstbeträge des Elterngeldes. Der Geschwisterbonus fällt allerdings ab dem Monat weg, ab dem ein Geschwisterteil das jeweilige Grenzalter überschritten hat.

    Mehrfachgeburten: Eltern erhalten nur einmal Elterngeld

    Eltern von Mehrlingen erhalten übrigens nur einmal Elterngeld, weil auch der Verdienstausfall durch die Geburt nur einmal ausgeglichen werden muss. Sie bekommen allerdings Zuschläge auf das Basiselterngeld: 300 Euro bei Zwillingen, 600 Euro bei Drillingen. Auch hier erhöhen sich die Mindest- und Höchstbeträge des Elterngeldes entsprechend.