Berlin. Verfassungsschutz und Co. sollen in Zukunft Nachrichten auf Messengerdiensten mitlesen dürfen. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch.

Der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) sollen nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft Kommunikation über WhatsApp und ähnliche verschlüsselte Messenger mitlesen können. Das Kabinett entschied am Mittwoch, dass die Geheimdienste die Möglichkeit bekommen sollen, nicht nur laufende Gespräche per Messenger abzuhören, sondern auch verschickte Nachrichten zu lesen.

Erlaubt sein soll diese sogenannte Quellen-TKÜ (kurz für „Telekommunikationsüberwachung“) aber nur, wenn in jedem einzelnen Fall eine entsprechende Anordnung vorliegt. Die Dienste sollen demnach nicht nach eigenem Gutdünken mitlesen und speichern dürfen.

Überwachung auf Whatsapp: Bundestag muss noch zustimmen

Um die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen zu verbessern, wird die Zahl der Mitglieder der für ihre Genehmigung zuständigen G10-Kommission des Bundestages erhöht. Außerdem soll der Kommission ein technischer Berater an die Seite gestellt werden. Der Bundestag muss noch seine Zustimmung zu den vom Kabinett geplanten Änderungen geben.

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Befürworter des Entwurfs sagen, damit wäre der Inlandsgeheimdienst von seinen Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören.

Überwachung von Messengern: Kritiker sehen Schwächung von Bürgerrechten

Kritiker dagegen fürchten eine Schwächung von Bürgerrechten. „Die Überwachung verschlüsselter Kommunikation, also die Quellen-TKÜ, ist der kleine Bruder der Online-Durchsuchung und stellt ebenso einen massiven Grundrechtseingriff dar“, sagte der FDP-Vizefraktionschef Stephan Thomae. Beide hätten bei den verdeckt und im Gefahrenvorfeld agierenden Nachrichtendiensten „nichts verloren“.

Was Sie über den Messenger WhatsApp wissen sollten

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    Die Reform war in Großen Koalition sehr umstritten. Einen ersten Entwurf hatten die Ministerien bereits im März 2019 zur Stellungnahme erhalten. Dieser sah für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis für „Online-Durchsuchungen“ vor. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Der Passus wurde auf Druck der SPD gestrichen.

    Bundesinnenministerium will mit Entwurf auch auf Rechtsextremismus reagieren

    Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium, den das Kabinett nun verabschiedet hat, sieht außerdem einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor. Auch werden die Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz gesenkt.

    Damit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den rechtsextrem motivierten Terroranschlägen in Halle und Hanau. Beide Anschläge waren von Tätern verübt worden, die nach bisherigen Erkenntnissen keiner Gruppierung angehörten. (dpa/tma)