Sozialleistungen

Hartz IV: Beziehende sollen 2022 etwas mehr Geld bekommen

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Viele Deutsche leben dauerhaft von Hartz IV

Viele Deutsche leben dauerhaft von Hartz IV

Über 5 Millionen Menschen beziehen in Deutschland aktuell Hartz IV. Und fast jeder sechste schon seit zehn Jahren.

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Berlin  Hartz-IV-Empfänger sollen im Jahr 2022 mehr Geld bekommen. Doch die Erhöhung der Regelsätze wird als "lächerlich gering" kritisiert.

  • Im kommenden Jahr könnten Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen mehr Geld bekommen
  • Denn die Hartz-IV-Sätze werden regelmäßig an Preis- und Lohnentwicklungen angepasst
  • Was Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger 2022 bekommen und warum es daran Kritik gibt

Zum Jahreswechsel plant die Bundesregierung erneut eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze. Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengelds II sollen dann etwas mehr Geld bekommen: Im Schnitt 3 Euro – das halten viele für zu wenig.

Hartz IV: So viel Geld soll es 2022 geben

Je nach Lebenssituation und Alter der Beziehenden sind monatlich folgende Hartz-IV-Sätze für das Jahr 2022 vorgesehen:

  • Für Alleinstehende soll es 3 Euro mehr und damit 449 Euro geben
  • Für Partner soll Hartz IV je um 3 Euro auf 404 Euro steigen
  • Für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus soll es 3 Euro mehr und damit 360 Euro geben
  • Gleiches gilt für Volljährige, die in Einrichtungen leben
  • Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren soll der Satz um 3 Euro auf 376 Euro steigen
  • Für 6- bis 13-Jährige um 2 Euro auf 311
  • Für 0- bis 5-Jährige soll es 2 Euro mehr, also 285 Euro, geben

Hartz IV: Staat rechnet mit 190 Millionen Euro Mehrkosten

Nach Angaben des Nachrichtenportals "The Pioneer", das zuerst über die Erhöhung berichtet hatte, wird mit Mehrausgaben von 190 Millionen Euro für 2022 gerechnet, 180 Millionen davon entfielen auf den Bund, zehn Millionen Euro auf die Kommunen. Die Pläne sollen innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden und dann vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Die Anpassung der Hartz-IV-Leistungen richtet sich den Angaben zufolge zu 70 Prozent nach der Preisentwicklung bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen sowie zu 30 Prozent nach der Entwicklung der Löhne. Auch zum vergangenen Jahreswechsel wurden die Sätze entsprechend angepasst.

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Hartz-IV-Anhebung um 3 Euro: "Schlechter Witz"

Für viele ist die Anpassung aber bei Weitem nicht ausreichend. "Zwei bis drei Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug sind ein schlechter Witz", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann. "Mit diesen kümmerlichen Beträgen kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden." Jedes fünfte Kind in Deutschland sei von Armut betroffen. "Das ist eine Schande für eine der reichsten Industrienationen der Welt."

Hofmann forderte eine komplette Neuberechnung. Die geltenden Regelbedarfe hätten in der Ermittlung methodische Schwächen und hielten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Katja Kipping schrieb auf Twitter, ohne willkürliche Abschläge und Rechentricks müsste der Hartz-IV-Regelbedarf bereits jetzt mehr als 200 Euro höher ausfallen. Die geplante Anhebung gleiche noch nicht einmal die Inflation aus.

Hartz IV: Wohlfahrtsverband fordert 600 Euro

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Anpassung als "blanken Hohn", viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die "lächerlich geringe" Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband.

Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro. (afp/dpa/fmg)