Berlin. Das sogenannte Bürgergeld soll nach Plänen der Ampel zukünftig Hartz IV ersetzen. Nun gibt es erste Informationen über den Zeitplan.

Die Ampel-Koalition will Hartz IV in seiner jetzigen Form abschaffen und stattdessen ein sogenanntes Bürgergeld einführen. Das hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag festgehalten. Mit der Reform sollen die bürokratischen Hürden von Hartz IV abgebaut und eine bessere gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Doch wann soll das Bürgergeld eingeführt werden?

Gesetzentwurf für Bürgergeld soll im Sommer vorgelegt werden

Ein genaues Datum, zu dem das Bürgergeld der Ampel in Kraft treten soll, gibt es noch nicht. Nun wurde jedoch zumindest ein Termin bekanntgegeben, bis zu dem der Gesetzentwurf des Bürgergelds fertiggestellt werden soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag an, dass er im Sommer einen entsprechenden Entwurf vorlegen wolle.

In der zweiten Jahreshälfte solle die "sehr große" Reform schließlich im Parlament beraten und beschlossen werden, sagte Heil. Dazu erklärte er: "Wir wollen Hartz IV überwinden". Das heutige Sozialgesetzbuch II sei "wahrscheinlich eines der bürokratischsten Gesetze, das es gibt". Eingeführt werden könnte das Bürgergeld möglicherweise bis Mitte 2023.

Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen als Zwischenschritt zum Bürgergeld

Wie genau das Bürgergeld der Ampel-Koalition aussehen könnte, ist noch nicht bekannt. Klar ist allerdings bereits, dass es sich dabei nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt, sondern – ähnlich wie auch bei Hartz IV – um eine Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Zentrale Bestandteile des Arbeitslosengeldes II könnten auch im Bürgergeld weiter bestehen bleiben.

Im ersten Schritt der Bürgergeldreform soll der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz beschließen, durch das die Sanktionen für Hartz-IV-Beziehende bei Pflichtverletzungen bis Mitte 2023 ausgesetzt werden. Heil wies darauf hin, dass die Vereinbarungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosen künftig viel stärker auf Augenhöhe sein sollten. Nur eine Minderheit der Fälle sei von Sanktionen betroffen. Inwieweit es auch beim Bürgergeld Streichungen von Leistungen geben könnte, ließ Heil offen. (csr/dpa)

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