Berlin. Juso-Chef Kevin Kühnert will den SPD-Parteitag im Dezember über Hartz IV abstimmen lassen. Was er mit der Abstimmung erreichen will.

Das Karlsruher Urteil zur teilweisen Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen führt zu Diskussionen in der SPD. Juso-Chef Kevin Kühnert will auf dem SPD-Parteitag im Dezember über eine Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen abstimmen lassen.

„Wir Jusos werden dann beantragen, dass die SPD künftig komplett auf Sanktionen verzichtet und stattdessen Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellt“, sagte Kühnert der „Rheinischen Post“.

Karlsruhe: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen.

Damit habe das Gericht einen wichtigen Beitrag geleistet, um die allgegenwärtige Angst aus den Fluren der Jobcenter zu vertreiben, sagte Kühnert. „Ich freue mich über die prompte Ankündigung von Hubertus Heil, die Vorgaben zügig umsetzen zu wollen.“ Kühnert warnte jedoch gleichzeitig davor, es dabei zu belassen. Der SPD-Parteitag findet Anfang Dezember in Berlin statt.

Reaktionen zum Hartz-IV-Urteil des BVG

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    Bundesarbeitsminister Heil kündigt schnelle Gespräche mit den Ländern an

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      dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort keine drastische Kürzung oder Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten müssen. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.

      Nach dem Urteil dürfen die Jobcenter die monatlichen Leistungen zwar weiter um 30 Prozent kürzen, wenn Arbeitslose ihren Pflichten nicht nachkommen. Auch diese Sanktionen müssen aber abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden.

      Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte noch für Dienstag Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern an.

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      Sanktionen gelten bislang immer für drei Monate

      Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ sanktionieren die Jobcenter seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate. (dpa)