Berlin. Die Grundrente ist beschlossene Sache. Der Aufschlag auf Minirenten kommt 2021. Aber wer kriegt sie und unter welchen Voraussetzungen?

Lange hat die große Koalition um die Grundrente gerungen. Jetzt hat das Bundeskabinett grünes Licht für den Aufschlag auf Minirenten gegeben. Aber der Aufwand ist groß, die Regeln alles andere als einfach und die Finanzierung kompliziert. Wir klären die wichtigsten Fragen zur Grundrente.

Grundrente: Was ist das Ziel?

Die Bundesregierung will Menschen helfen, die im Alter nur mit großer Mühe über die Runden kommen. Also all jenen, die zwar jahrelang arbeiteten, Kinder erzogen oder Angehörige pflegten – aber nicht genug für eine auskömmliche Rente verdient haben. Die Lebensleistung dieser Menschen wird nun anerkannt und ihnen der Gang zum Sozialamt erspart werden. In Deutschland bezogen zuletzt 556.640 Menschen Grundsicherung im Alter.

Wer bekommt Grundrente?

Ab Anfang nächsten Jahres werden 1,3 Millionen Menschen einen Aufschlag auf ihre Minirenten erhalten. Das sind allerdings 100.000 Menschen weniger als es der Gesetzentwurf aus dem Januar vorsah. 70 Prozent werden demnach Frauen sein.

Welche Voraussetzungen müssen für die Grundrente erfüllt werden?

Mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit müssen aufgewiesen werden können. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden – bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Zudem muss das Einkommen unter bestimmten Grenzen liegen.

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Wie hoch sind die Einkommensgrenzen bei der Grundrente?

Den vollen Aufschlag erhalten nur Ruheständler, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.

Bei 1300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Liegt das Einkommen bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Was wird bei der Einkommensprüfung berücksichtigt?

Das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension, oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge wird geprüft. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.

Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen. Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur für das vorvergangene Jahr vor, Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht - die Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.

Wie wird die Grundrente berechnet?

In einem komplizierten Verfahren. In die Berechnung fließen nur Zeiten ein mit Beiträgen, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens entsprechen. Im vergangenen Jahr betrug diese Spanne etwa 972 bis 2593 Euro brutto.

Wie funktioniert die Berechnung konkret?

Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro pro Monat.

Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: Nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte - höchstens aber auf 0,8 Punkte. Dann wird der Wert wieder verringert, um 12,5 Prozent. Die so erreichte Verringerung des Zuschlags bewirkt, dass mehr Beitrag mehr Gesamtrente bringt.

Was bedeutet das bei einer Rente von rund 750 Euro?

Das kommt auf den Fall an. Beispiel 1: Eine Sekretärin im Westen mit 38 Versicherungsjahren und zwei Kindern. Für die Grundrente werden nur 26 Jahre berücksichtigt, denn in den anderen Jahren kam sie nur auf Beiträge, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittslohns betragen.

In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Die Rente beträgt 754 Euro - der Grundrentenzuschlag 75 Euro. Beispiel 2: Eine Verkäuferin in Dresden mit 39 Arbeitsjahren mit 60 Prozent des Durchschnittslohns ohne andere Einkünfte bekommt 746 Euro Rente - und 195 Euro Zuschlag.

Wie hoch sind die Kosten?

Im Startjahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten. Bei 1,3 Millionen Empfängern bedeutet dies rechnerisch einen Durchschnittszuschlag von rund 83 Euro im Monat. Beantragen müssen soll man die Grundrente nicht. Auch der Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch klappen.

Wie groß der Verwaltungsaufwand?

Die Rentenversicherung bekommt viel zu tun. So sollen etwa 640 Beschäftige ein Jahr lang brauchen, um zu prüfen, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten.

650 Beschäftigte sollen bei Bestandsrentnern ausländische Einkommen prüfen, die nicht automatisch abgeglichen werden können. Vorgesehen sind auch Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern und Kreditinstituten für die geforderten Angaben zu Kapitalerträgen.

Was enthält das Gesetzespaket noch?

Eine Unterstützung für jene, die zu wenig für Grundrente verdient haben: Wer 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber besonders wenig verdient hat und Grundsicherung braucht, soll einen Freibetrag in der Grundsicherung von zunächst maximal 216 Euro erhalten.

Außerdem soll zum Schutz bei steigenden Mietkosten verhindert werden, dass die Grundrente voll beim Wohngeld angerechnet wird - auch dieser Freibetrag soll maximal 216 Euro betragen. Die Gesamtkosten für den Bund für das Gesetzpaket sollen auf 1,9 Milliarden Euro 2025 steigen.

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Es wurde verhandelt und gestritten. Aber nun ist es so weit: Die Grundrente ist beschlossen. Aber die Begeisterung ist überschaubar. Finanzminister Olaf Scholz hatte Vorschläge für einen späteren Starttermin zurückgewiesen: „Die Grundrente kommt pünktlich.“

Die Rentenversicherung warnte unterdessen vor einem riesigen Verwaltungsaufwand: Ist der Heil-Entwurf zur Grundrente überhaupt zu bezahlen? Und auch die geplante Gegenfinanzierung wackelt: Börsensteuer: Heftiger Widerstand gegen Scholz-Vorschlag.

(gem/dpa)