Berlin. Familien sollen auch im Jahr 2021 einen Corona-Kinderbonus bekommen. Hier finden Eltern die Auszahlungstermine des Kindergeld-Zuschuss.
- Der Corona-Kindergeld-Bonus soll im Mai an Familien ausgezahlt werden
- Der 150 Euro hohe Kinderbonus soll in den meisten Fällen nach der Kindergeldzahlung der Familienkasse aufs Konto ausgezahlt werden
- Lesen Sie hier, wann genau der Kinderbonus im Mai gezahlt werden soll
Für Familien bedeutet die Corona-Pandemie meist erhebliche Mehrausgaben. Neben höheren Kosten für die Verpflegung der Kinder bedeutet der Lockdown meist auch, dass die Strom- und Heizkosten stark steigen. Zur Entlastung von Familien hatte die Regierungskoalition aus Union und SPD Anfang Februar deshalb einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro auf den Weg gebracht.
Diesem Beschluss hatte nach dem Bundestag auch der Bundesrat zugestimmt. Nun soll es im Mai zur Auszahlung kommen. Auch ein Hartz-IV-Bonus in der gleichen Höhe wurde bereits beschlossen.
Die 150 Euro zusätzlich gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand, heißt es von der Bundesarbeitsagentur. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.
- Lesen Sie dazu: Kinderbonus und Jugendschutz: Was sich zum 1. Mai ändert
Kinderbonus Wann kommt der Kinderbonus 2021?
Ausgezahlt werden soll der Kinderbonus ab Kalenderwoche 19, also ab dem 10. Mai. In den meisten Fällen dürfte die Gutschrift demnach Mitte Mai erfolgen.
Eltern können mit der Auszahlung damit wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung rechnen. Für Kinder, für die vorher oder nachher in diesem Jahr Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.
- Wie beim vorangegangen Kinderbonus im Jahr 2020 bekommen Familien, die im laufenden Monat Anspruch auf das Kindergeld haben, den Bonus zuerst ausgezahlt.
- Danach folgen Familien, die zwar nicht im laufenden Monat, dafür aber im Jahr Kindergeld bekommen.
- Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an die Kindergeldberechtigten, die zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten haben.
- Änderungen von Adress- und Kontodaten sollten daher rechtzeitig der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden.
- Erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen ebenfalls einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro bekommen. Der erleichterte Zugang in die Grundsicherung wird für in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit geringem Einkommen bis Ende 2021 verlängert.
Die Gesamtkosten für die Einmalzahlung belaufen sich auf etwa 2,1 Milliarden Euro.
- Lesen Sie auch: Diese Hartz-IV-Sanktionen gibt es in der Corona-Pandemie
Kinderbonus: 2020 bekamen zehn Millionen Familien die Corona-Hilfe
SPD-Chefin Saskia Esken hatte erklärt, dass der Bund für den Kinderbonus und den Zuschuss für Grundsicherungsempfänger rund drei Milliarden Euro ausgeben werde. Insbesondere ihre Partei hatte sich für die Finanzspritze für Familien eingesetzt. Der Beschluss sei ein "starkes Signal", so Esken.
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Im letzten Jahr bekamen bereits zehn Millionen Familien mit 16 Millionen Kindern den Kinderbonus von 300 Euro pro Kind. Damals jedoch mit der politischen Absicht, den Konsum in der Krise anzukurbeln.

Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten: Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Pauschal kann man sagen: Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon.
Corona: Kinderbonus soll Mehrkosten für Familien abfedern
Durch die Pandemie sind Familien vor allem durch Homeoffice und Homeschooling Mehrkosten entstanden. Das hat oft nicht nur den Familienalltag durcheinander gewirbelt, sondern auch zu neuen technischen Anschaffungen und höheren Nebenkosten geführt.
Die Möglichkeiten, diese gestiegenen Ausgaben steuerlich abzusetzen, sind jedoch leider sehr begrenzt. Der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro im Jahr 2020 und die Neuauflage des Zuschlags mit 150 Euro haben den Zweck, diese zusätzlichen Kosten abzudecken.
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(day/bml/yah/te/dpa)