Berlin. Rentner haben in diesem Jahr noch eine Erhöhung ihrer Bezüge erhalten. Ob es im kommenden Jahr erneut dazu kommen wird, ist fraglich.

  • Noch in diesem Jahr durften sich Deutschlands Rentner über ein Plus freuen
  • Ob das noch im nächsten Jahr so sein wird, ist äußerst fraglich – der Grund dafür ist die Corona-Krise
  • Hinzu kommt: Durch die Erhöhung in diesem Jahr werden Zehntausende Rentner zum ersten Mal steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben
  • Ob und wie viel Rente versteuert werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Jahr des Renteneintritts und von der Höhe des Gesamteinkommens

Das verkorkste Corona-Jahr brachte zumindest für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland eine erfreuliche Nachricht. Während sich die Wirtschaft in einer schweren Rezession befindet und viele Menschen nach wie vor in Kurzarbeit sind, konnten die Ruheständler aufatmen.

Denn im Unterschied zu vielen anderen Dingen, die wegen der Pandemie flachfielen, wurde die Rentenerhöhung in diesem Jahr nicht abgesagt. So sind Anfang Juli die Bezüge im Osten um 4,2 und im Westen um 3,45 Prozent gestiegen.

Deutsche Wirtschaft 2019 noch auf Hochtouren

Der Grund dafür liegt vor allem in der Art, wie Rentenerhöhungen berechnet werden. Denn Grundlage für die jährliche Anpassung ist unter anderem die Lohnentwicklung im Vorjahr. Und bekanntlich war die Pandemie da noch in weiter Ferne, die deutsche Wirtschaft lief 2019 noch auf Hochtouren. Das zahlt sich jetzt für die Rentner aus und bescherte ihnen höhere Bezüge. Lesen Sie auch: Höhe der Rente: Online-Portal für bessere Übersicht geplant

Klar ist damit aber auch: Die Quittung für die Ruheständler kommt nächstes Jahr, wenn nämlich das Krisenjahr 2020 als Berechnungsgrundlage für mögliche Erhöhungen herangezogen wird.

  • Die Rentenversicherung rechnet jetzt schon damit, dass wegen der Corona-Krise für 2021 eine Rentensteigerung im Westen Deutschlands komplett ausfallen wird.
  • Im Osten wird es voraussichtlich nur ein kleines Plus um 0,7 Prozent geben.

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    Rente möglicherweise bereits 2020 geringer

    Aber auch unabhängig von der Pandemie gibt es für Tausende Ruheständler Umstände, die dazu führen können, dass ihre Rente bereits 2020 unterm Strich geringer ausfällt – und zwar nicht trotz, sondern gerade wegen der jüngsten Erhöhung zu Jahresmitte. Grund ist, dass in einer wachsenden Zahl von Fällen das Finanzamt mitkassiert.

    Lesen Sie auch: Studie: So viel müssen die Deutschen fürs Alter sparen

    So werden laut Bundesregierung durch die Erhöhung zum 1. Juli rund 51.000 Rentnerinnen und Rentner in diesem Jahr zum ersten Mal steuerpflichtig. Das teilte das Bundesarbeitsministerium unlängst auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mit. Lesen Sie auch: Altersvorsorge: Lohnt sich jetzt der Kauf einer Immobilie?

    Dies bedeutet, dass die betroffenen Rentner Einkommensteuer auf ihre Bezüge entrichten und nach Jahresende eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Derzeit müssen das bereits mehr als fünf Millionen Rentner hierzulande, also in etwa jeder Vierte. Künftig sind es entsprechend mehr.

    Nach simpler Rentenerhöhung: Fiskus kassiert mit

    Ob und wie viel Rente versteuert werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Jahr des Renteneintritts und von der Höhe des Gesamteinkommens. Denn oft sind zusätzliche Einkünfte etwa aus Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen der Grund für die Steuerpflicht.

    Dennoch kann auch eine simple Rentenerhöhung dazu führen, dass der Fiskus mitkassiert, und zwar sobald der Grundfreibetrag überschritten wird. Dieser liegt für Ledige bei 9408 Euro und für Ehepartner bei 18.816 Euro. Bleiben die Einkünfte im Alter unter diesem Grundfreibetrag, werden keine Steuern fällig. Übersteigt man aber nach einer Rentenerhöhung plötzlich diese Schwelle, hält das Finanzamt die Hand auf. Lesen Sie auch: Warum Sie vielleicht nicht von der Grundrente profitieren

    Bizarre Auswirkungen durch anfallende Steuern

    In Einzelfällen kann es sogar zu bizarren Auswirkungen kommen. Denn unter bestimmten Bedingungen kann es passieren, dass das Plus bei den Altersbezügen im Nachgang wieder vollständig von den anfallenden Steuern aufgezehrt wird. Diese Ruheständler haben damit nichts von der Steigerung. „Für die Betroffenen bedeutet es im schlimmsten Fall, dass die Rentenerhöhung unterm Strich von der Steuerlast aufgefressen wird“, beklagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand.

    Neben der Rentenerhöhung gibt es allerdings einen zweiten Faktor, der die Steuerlast auf die Altersbezüge beständig ansteigen lässt. Es ist ein Gesetz aus dem Jahr 2005. Die damalige Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes hat zum Ziel, die Renten schrittweise zu einem steigenden Anteil zu besteuern und sie damit steuerrechtlich den Beamtenpensionen gleichzustellen. Lesen Sie auch: Corona-Krise: Hat die Rezession Auswirkungen auf die Renten?

    Für Jahrgänge mit Renteneintritt 2005 war noch die Hälfte der Bezüge steuerpflichtig. Derzeit sind es 80 Prozent und mit Rentenbeginn 2040 werden volle 100 Prozent zu versteuern sein. Gleichzeitig geht für die aktuell Rentenversicherten die Belastung ihrer eingezahlten Beiträge zurück. 2025 soll diese bei null liegen. Oder anders gesagt: Bis in fünf Jahren müssen die gesetzlichen Rentenbeiträge komplett steuerfrei sein.

    Auch Senioren können Kosten absetzen

    Für einen alleinstehenden Ruheständler, der in diesem Jahr in Rente gegangen ist und über keine zusätzlichen Einkünfte etwa aus Mieten oder Aktien verfügt, ergibt sich somit laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums, dass er ab einer monatlichen Bruttorente von mehr als 1166 Euro steuerpflichtig ist.

    Alles, was darunter liegt, ist steuerfrei. 2019 lag diese Untergrenze noch bei 1200 Euro, 2010 bei 1357 Euro und im Jahr 2005 sogar bei 1493 Euro. Bis 2040 geht sie kontinuierlich gegen null. Lesen Sie auch: Rentner ärgern sich über Steuern: Zahlen sie bald weniger?

    Doch bedeutet die Steuerpflicht bei Rentenerhöhungen nicht automatisch, dass am Ende Steuern gezahlt werden müssen. Denn wie Arbeitnehmer können auch Rentner bestimmte Kosten absetzen und so ihre Steuerlast verringern. Anrechenbar sind zum Beispiel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Werbungskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Wohnungsreinigung und Gartenarbeiten sowie außergewöhnliche finanzielle Belastungen lassen sich geltend machen.

    Auf diese Weise landen viele Rentner am Ende doch wieder in jenem Einkommensbereich, in dem für sie keine Steuern anfallen.