Berlin. Jan Böhmermann hat Verfassungsbeschwerde wegen des Teilverbots des Gedichts „Schmähkritik“ eingereicht. Zuletzt war er gescheitert.

Der Streit um das Satire-Gedicht „Schmähkritik“ zwischen Jan Böhmermann und dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan landet vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wie das Gericht zunächst dem „Tagesspiegel“ bestätigte, wird der für Grundrechte zuständige Erste Senat über eine Verfassungsbeschwerde von Böhmermann entscheiden (Az.: 1 BvR 2026/19).

Der Satiriker hat Beschwerde gegen das Teilverbot des Gedichts über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan eingelegt, wie Böhmermanns Anwalt Christian Schertz dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin sagte.

Böhmermann wendet sich damit gegen Urteile von Hamburger Gerichten, die einen Großteil der Äußerungen aus dem 2016 vorgetragenen Gedicht untersagt hatten.

Jan Böhmermann geht gegen Teilverbot von „Schmähgedicht“ vor

Der Satiriker hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ am 31. März 2016 in seiner ZDFneo-Sendung „Neo Magazin Royale“ teils wüste Beschimpfungen gegen Erdogan vorgetragen und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt.

Zur Begründung stellte Böhmermann seinem Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.

Erdogan klagte auf Unterlassung gegen den Moderator. Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) verboten in dem zivilrechtlichen Streit schließlich weite Teile des Gedichts. Damit blieb es Böhmermann untersagt, 18 von 24 Zeilen der „Schmähkritik“ zu wiederholen.

Böhmermann scheiterte vor dem Bundesgerichtshof

Die fraglichen Passagen beinhalteten schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten Erdogans keine tatsächlichen Anknüpfungspunkte gebe, hatte das OLG ausgeführt.

Zuletzt war Böhmermann in dem Rechtsstreit um sein Erdogan-Schmähgedichts auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der BGH hatte die Beschwerde des Satirikers gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OLG Ende Juli abgewiesen. Die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch diene sie der Fortbildung des Rechts, hieß es zur Begründung.

Im Zusammenhang mit der „Schmähkritik“ hatte Böhmermann auch Kanzlerin Merkel mit einer Klage gedroht. (les/epd)