Berlin. Nach dem Karlsruher Urteil von 2020 wollen Abgeordnete nun Klarheit für Sterbewillige bringen – und die Beihilfe zum Suizid verbieten.

Vor knapp zwei Jahren wurde das Sterbehilfegesetz gekippt und vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt.

Seitdem blieb die Frage nach der rechtlichen Regelung bei der Beihilfe zum Suizid unbeantwortet. Fünf Innenpolitiker aus verschiedenen Fraktionen haben nun einen neuen Gesetzesvorschlag vorgestellt.

Dieser erklärt die Sterbehilfe als unzulässig – sieht aber eine Ausnahmeregelung im Strafrecht vor.

Paragraph 217 (StGB) erklärte Sterbehilfe als verboten

Bevor in Karlsruhe das seit 2015 bestehende Gesetz gekippt wurde, galt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ laut Paragraph 217 Strafgesetzbuch (StGB) als verboten. Demnach machten sich etwa Vereine oder Ärzte mit ihrer Beihilfe zum Selbstmord strafbar.

Mit dem am Donnerstag präsentierten Gesetzentwurf der Abgeordneten Benjamin Strasser (FDP), Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Ansgar Heveling (CDU/CSU) und Kathrin Vogler (Linke) soll die Suizidbeihilfe von geschäftsmäßig motivierten Dritten weiterhin strafbar bleiben.

Beihilfe zur Selbsttötung unter Einhaltung von Schutzkonzepten

„Wir respektieren aber, dass es dann eine Rechtfertigung für die Beihilfe zum Suizid gibt, wenn es sich um eine frei verantwortliche Entscheidung des einzelnen handelt“, sagt Innenpolitiker Ansgar Heveling.

Demnach wäre die Beihilfe zur Selbsttötung für volljährige Personen legal, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Entscheidung des Sterbewilligen frei verantwortlich getroffen wurde. Diese Rechtfertigung soll „mithilfe eines Schutzkonzeptes, das sich aus einer medizinisch-psychatrischen Untersuchung sowie einem multiprofessionellen Beratungsprozesses zusammensetzt“, erreicht werden.

Suizid-Vollzug mit Wartefristen verbunden

Der Vollzug der Selbsttötung sei darüber hinaus mit bestimmten Wartefristen verbunden. Diese könnte aber verkürzt werden, falls jemand an „einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung“ leidet und die Lebenserwartung auf ein Minimum begrenzt sei.

„Wir haben drei Mal so viele Suizide im Jahr wie Verkehrstote, vielleicht zehn Mal so viele Versuche, bis zu 90% von diesen Fällen entstehen aus Ausnahmesituationen heraus“, so Innenpolitiker Castellucci. Dazu hätte auch die Corona-Pandemie beigetragen. „Wir wollen einen assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern. Sonst würde der äußere Druck zunehmen.“

Vorschlag zur Neuregelung wird restriktiv ausgelegt

Damit sei aber auch ein Risiko verbunden: „Je besser der Zugang zu Suizidmitteln, desto stärker steigen Suizidzahlen an“, sagt Grünen-Politikerin Kappert-Gonther. Diese würden Ergebnisse, aus Ländern wie den Niederlanden oder Belgien, in denen die Sterbehilfe bereits legalisiert wurde, zeigen.

Laut Katrin Helling-Plahr (FDP) sei der neue Gesetzentwurf durch den „Rückgriff auf das Strafrecht“ nicht als liberal zu bewerten. Schon im vergangenen Jahr hatte sie dem Bundestag gemeinsam mit Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) einen Vorschlag zur Neuregelung gemacht. Dieser soll Sterbewilligen den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen.

Ein Vorschlag der Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul wurde bislang noch nicht in die parlamentarischen Debatten eingebracht. „Wir haben damit das Ziel, den Betroffenen einen klaren Zugang zu Hilfsmitteln zu ermöglichen, andererseits eine autonome Entscheidung zu sichern, indem Anforderungen an die Beratung gestellt werden“, so Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen).

Im Unterschied zum Vorschlag von Helling-Plahr, Lauterbach und Sitte solle dabei aber zwischen Betroffenen, die ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben und denjenigen unterschieden werden, die aus anderen Gründen ihren Entschluss zum Suizid gefasst haben.

Heil, Stark-Watzinger und Roth stehen hinter Gesetzentwurf

„Angesichts der Debatte über die Impfpflicht und Triage macht es aber Sinn hier noch einige Wochen zu warten. Aber dieses Jahr sollte es auf alle Fälle angegangen werden, denn Sterbehilfe findet statt“, sagt Künast.

Da es vor der Bundestagswahl 2021 zu keiner abschließenden Entscheidung kam, muss sich nun die neue Bundesregierung um die neue Regelung kümmern.

Die Abgeordneten Strasser, Castellucci, Kappert-Gonther, Heveling und Vogler sammeln nun Unterschriften im Bundestag für ihren Vorschlag. Wenn mindestens fünf Prozent der Mitglieder beziehungsweise 37 Abgeordnete ihren Vorstoß mit ihrer Stimme unterstützen, kann der Entwurf für das parlamentarische Verfahren eingereicht werden.

Bisher sollen offiziell Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hinter dem neuen Gesetzentwurf stehen.