Washington/New York. Donald Trump kritisiert die „New York Times“ seit Jahren. Jetzt hat sein Wahlkampfteam gegen das Medienhaus geklagt. Das ist der Grund.

Das Wahlkampfteam von US-Präsident Donald Trump hat Klage gegen die „New York Times“ eingereicht. Wegen eines Meinungsbeitrags zur Russland-Affäre des Präsidenten, der vor rund einem Jahr erschien, wirft das Team dem Medienhaus Verleumdung vor und klagt auf Schadenersatz.

Die Zeitung habe durch die Veröffentlichung des Textes im März 2019 „wissentlich falsche und verleumderische Äußerungen“ verbreitet, heißt es in der Klageschrift vom Mittwoch. In der Klage wird eine Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe gefordert. Die „New York Times“ wies die Vorwürfe zurück. Kritiker werfen Trump einen Angriff auf die Pressefreiheit vor.

Trumps Team klagt gegen „New York Times“ wegen Kommentar

In dem Beitrag des früheren Chefredakteurs der „New York Times“, Max Frankel, ging es um mutmaßliche russische Wahlkampfhilfen für Trump während des Präsidentschaftswahlkampfs 2016. Frankel schrieb, es habe damals „keine Notwendigkeit für detaillierte Geheimabsprachen“ zwischen Trumps Wahlkampfteam und Moskau gegeben, weil beide Seiten eine „übergreifende Vereinbarung“ geschlossen hätten: die Unterstützung von Trumps Wahlkampf im Gegenzug für eine „neue pro-russische“ US-Außenpolitik.

Donald Trump im Wahlkampf für die Wahl im November: Sein Wahlkampf-Team hat jetzt wegen eines Kommentars gegen die „New York Times“ geklagt.
Donald Trump im Wahlkampf für die Wahl im November: Sein Wahlkampf-Team hat jetzt wegen eines Kommentars gegen die „New York Times“ geklagt. © AFP | Mario Tama

Der Anwalt des Trump-Wahlkampfteams, Charles Harder, wirft der „New York Times“ in der Klageschrift „extreme Voreingenommenheit und Feindseligkeit“ gegenüber Trumps Kampagne vor. Die Zeitung habe den Beitrag veröffentlicht, obwohl sie gewusst habe, dass die darin enthaltenen Äußerungen „nicht wahr“ seien, schrieb Harder.

Das Wahlkampfteam sieht ein „systematisches Muster der Voreingenommenheit“; es sei darauf ausgerichtet, den Ruf des Teams zu beschädigen und ein Scheitern der Organisation herbeizuführen. Trump bewirbt sich bei der Präsidentschaftswahl im November um eine zweite Amtszeit. Schon seit seinem ersten Wahlkampf wirft Trump der „New York Times“ und anderen Medien, die kritisch über ihn berichten, vor, „Fake News“ zu verbreiten.

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„New York Times“: Gesetz schützt Meinungsfreiheit

Eine Sprecherin der „New York Times“ warf Trumps Wahlkampfteam vor, „vor die Gerichte zu ziehen, um zu versuchen, einen Kommentator für eine Meinung zu bestrafen, die es nicht akzeptabel findet“. Das Gesetz schütze das Recht auf Meinungsfreiheit von US-Bürgern glücklicherweise jedoch, fügte die Sprecherin hinzu.

Auch der aussichtsreichste Bewerber für die Präsidentschaftskandidatur der US-Demokraten, Bernie Sanders, kritisierte die Klage. Trump habe die Medien schon in der Vergangenheit als „Feinde des Volkes“ bezeichnet. Indem er versuche, das „Recht auf eine freie Presse“ auszuhebeln, bediene sich der US-Präsident am Vorbild „seiner Diktatoren-Freunde weltweit“, erklärte Sanders.

Russland-Sonderermittler Robert Mueller hatte in seinen fast zweijährigen Ermittlungen zur Russland-Affäre keine hinreichenden Belege für illegale Absprachen zwischen dem Trump-Team und Moskau gefunden. Vom Vorwurf der Justizbehinderung entlastete der Sonderermittler den Präsidenten aber ausdrücklich nicht. (afp/dpa/fmg)