Berlin. Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert die Corona-Politik – und sorgt sich um die Demokratie.

Hans-Jürgen Papier sitzt im Arbeitszimmer seines Hauses am Starnberger See und schaltet sich per Video zum Interview mit unserer Redaktion zu. In der Nacht ist die Corona-Runde der Regierungschefinnen und -chefs mit einer Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns zu Ende gegangen. Für eine Bevölkerungsgruppe fordert der ehemals höchste Richter Deutschlands die Rücknahme der Freiheitsbeschränkungen.

Herr Papier, wie ist es – nach einem Jahr Corona – um unsere Demokratie bestellt?

Papier: Diese Periode wird hoffentlich begrenzt sein und bald ihr Ende finden. Aber man muss schon auf eine deutliche Veränderung im Hinblick auf die Funktionsweise und die Funktionsfähigkeit der Parlamentarischen Demokratie hinweisen. Die Menschen in diesem Land als freie Bürgerinnen und Bürger müssen doch ganz massive Grundrechtsbeschränkungen hinnehmen. Das reicht von der relativ harmlosen Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bis hin zu erheblichen Kontaktverboten, Ausgangssperren, Betriebsschließungen, Auftrittsverboten …

… die nicht vom Bundestag, sondern von der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten beschlossen werden.

Papier: Die Volksvertretung ist in einer Parlamentarischen Demokratie das oberste staatsleitende Organ. Ich hätte mir als Staatsrechtler nie vorstellen können, dass derart intensive Freiheitsbeschränkungen von der zweiten Gewalt, der Exekutive, beschlossen werden. Und ich wundere mich, wie wenig in der politischen Auseinandersetzung der rechtsstaatliche Grundsatz gewürdigt wird, dass der Zweck – auch der gute des Gesundheitsschutzes – nicht jeden Grundrechtseingriff rechtfertigt.

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verlangt eine genaue Beurteilung der Eignung, Notwendigkeit und Angemessenheit im Hinblick auf den erreichbaren Nutzen jeder Maßnahme. Bei manchen Freiheitseinschränkungen – etwa einem pauschal festgelegten Bewegungsradius von 15 Kilometern – habe ich erhebliche Zweifel, ob sie notwendig und geeignet sind, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung in der Corona-Krise.
Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung in der Corona-Krise. © imago/Overstreet | imago stock

Nehmen die Entscheidungsträger die Verfassung nicht ernst genug?

Papier: Mich stört, dass so manche Verantwortliche in der Politik offensichtlich meinen, man dürfe in Zeiten der Pandemie so ziemlich alles an Einschränkungen vornehmen. Sie orientieren sich auch vornehmlich an den Ratschlägen von Naturwissenschaftlern und hören zu wenig auf Verfassungsjuristen und Sachverständige, die etwas sagen könnten zu den gesellschaftlichen Nebenwirkungen der Corona-Bekämpfung. Die Politik ist auch dem Freiheitsschutz der Bürger verpflichtet. Die Menschen in diesem Land sind keine Untertanen. Man muss auch die ökonomischen, sozialen und kulturellen Lebensgrundlagen der Menschen im Auge behalten. Diese Abwägungen kann man nicht einseitig orientieren am Rat der Virologen...

... die allerdings die Pandemie-Experten sind.

Papier: Natürlich muss die Expertise von Virologen einbezogen werden. Die Politik darf aber auch nicht einseitig auf das Ziel der Unterschreitung von Inzidenzwerten abstellen. Nimmt man 50 oder gar 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen als Zielgröße, dann ist keine hinreichende Abwägung zwischen der wirklichen Gefahrenlage und der Notwendigkeit bestimmter Grundrechtseingriffe mehr möglich. Der Inzidenzwert darf nicht zum Maß aller Dinge werden. Sonst kommen wir zu undifferenzierten Beschränkungen wie pauschalen Ausgangssperren, die nicht mehr zu rechtfertigen sind.

Welche Kriterien würden Sie heranziehen?

Papier: Sinnvolle Kriterien wären etwa neben den Infektionszahlen das Alter der Erkrankten, die Schwere der Erkrankungen, die Auslastung der Intensivstationen und die Zahl der an Corona verstorbenen Menschen – und nicht in erster Linie verwaltungsbürokratisch festgelegte Inzidenzwerte.

Die Regierungschefs haben den Lockdown verlängert und weiter verschärft – auch mit einer Pflicht zum Homeoffice. Steht diese Regelung auf einem soliden rechtlichen Fundament?

Papier: Ich habe keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice zuzulassen. Notwendig ist dabei eine weit gefasste Befreiungsklausel. Der Arbeitgeber muss bestimmen können, ob Homeoffice aus unternehmensspezifischen Gründen überhaupt denkbar und mit der jeweiligen Tätigkeit vereinbar ist.

Der Arbeitgeberverband sieht einen massiven Verstoß gegen die unternehmerische Freiheit.

Papier: Dieser Einschätzung schließe ich mich nicht an. Ein Arbeitgeber hat ja von sich aus kein Interesse daran, Homeoffice zu verbieten, obwohl es von den betrieblichen Abläufen her ohne Weiteres möglich wäre. Ein Arbeitgeber würde nur dem eigenen Unternehmen schaden, wenn er seine Belegschaft der unnötigen Gefahr einer Erkrankung oder Ansteckung anderer aussetzt. Ich habe daher Zweifel, ob diese Verordnung wirklich so viel verändert. Nach meinem Eindruck ist die Homeoffice-Pflicht in gewisser Hinsicht Symbolpolitik.

In Deutschland sind die Impfungen – schleppend – angelaufen. Ist die Reihenfolge nachvollziehbar, in der das Vakzin verabreicht wird?

Papier: In der Sache ist es richtig, die am meisten gefährdeten Personen zuerst zu impfen. Ich habe aber große Bedenken, was die Art der Festlegung dieser Prioritäten angeht. Die Zuteilung von Impfstoff ist eine existenzielle Frage, die nicht durch eine Ministerverordnung geregelt werden darf. Es geht um Leben und Tod, Gesundheit und Freiheit. Solche wesentlichen Entscheidungen müssen jedenfalls in den Grundzügen vom Parlament getroffen werden.

Wie denken Sie über Privilegien für Geimpfte?

Papier: Ich bin ganz dezidiert der Meinung, dass es gar nicht um Sonderrechte geht. Freiheitsbeschränkungen – Kontakt- und Aufenthaltsverbote, Ausgangssperren et cetera – dürfen nur so lange aufrechterhalten werden, wie sie nötig sind, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wenn geimpfte Personen nachweislich nicht nur vor eigener Erkrankung geschützt sind, sondern von ihnen auch keine Ansteckungsgefahr ausgeht, dann gibt es für Freiheitseinschränkungen dieser Personen keinen Rechtfertigungsgrund mehr. Es geht um die Wiederherstellung des grundrechtlichen Normalzustands.

Der Nachweis, dass Geimpfte nicht ansteckend sind, ist nicht erbracht.

Papier: Solange das nicht gesichert ist, kommen spezielle Aufhebungen oder Lockerungen noch nicht in Betracht. Daher hat die Debatte zurzeit noch keine aktuelle Bedeutung, sollte aber gleichwohl schon jetzt geführt werden.

Corona-Impfung - Mythen und Fake News

weitere Videos

    Fürchten Sie nicht um den Zusammenhalt der Gesellschaft, wenn einige ins Restaurant oder ins Kino dürfen und andere nicht?

    Papier: Schauen Sie: Solidarität lässt sich nicht gegen das Verfassungsrecht erzwingen. Außerdem stoßen wir ständig auf Differenzierungen. Menschen, die in einem Risikogebiet wohnen, müssen jetzt schon mehr Einschränkungen hinnehmen als Personen in einem Gebiet mit einer geringen Zahl von Infektionen. Da kann man auch nicht sagen, aus Gründen der Solidarität müssen für alle dieselben strengen Regeln gelten.

    Empfohlener externer Inhalt
    An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
    Externer Inhalt
    Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

    Lassen Sie sich selbst impfen?

    Papier: Ja. Ich bin schon angemeldet, aber muss noch warten. Selbst in der Gruppe der über 80-Jährigen, zu der ich noch nicht gehöre, gibt es Verzögerungen. Es ist sehr bedauerlich, wie wenig zügig die Impfaktionen in Deutschland anlaufen.