Das Verwaltungsgericht Meiningen zweifelt daran, dass die Gebührenbescheide für Abwasser, die der Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAV) 2010 erlassen hat, rechtmäßig sind. In einem Schreiben an den TAV begründet Richter Stephan Thull seine Sicht damit, dass eine allein nach dem Frischwassermaßstab erhobene Abwassergebühr, wie sie der Verband verwendete, “in aller Regel gegen den Gleichheitssatz“ verstößt.